von links nach rechts: Sebastian Müller als stellvertretender Vorsitzender der Gemeindevertretung, Vorsitzender der Gemeindevertretung Martin Herbst, Bürgermeister Markus Röder
Der Vorsitzende Martin Herbst eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung im Gemeindezentrum Hofbieber und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Weiterhin gibt der Vorsitzender Herbst bekannt, dass nach Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden sich die bisherige FDP-Fraktion zum 01.12.2023 in „LKD - Liberal-Konservative Demokraten“ umbenannt hat. Weiter teilt er mit, dass Gemeindevertreter Marco Haber zur Niederschrift erklärt hat, nicht mehr AfD-Gemeindevertreter, sondern freier Gemeindevertreter zu sein.
Zur Niederschrift der 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.11.2023 werden keine Einwände erhoben.
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss und den Bauausschuss, Gemeindevertreter Huder für die CWE-Fraktion, Gemeindevertreter Jörg Clar für die LKD-Fraktion sowie Gemeindevertreter Romstadt für die CDU-Fraktion beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2024 einschließlich aller Anlagen.
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, als Termin für die Direktwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Hofbieber den 09.06.2024 festzulegen und damit die Direktwahl gemeinsam mit der Europawahl durchzuführen. Als Termin für eine eventuell erforderliche Stichwahl wird der 23.06.2024 festgelegt.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Fuldaer Straße“. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst Flächen in der Gemarkung Hofbieber, Flur 16. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der vorliegenden Übersichtskarte entnommen werden.
Mit der Flächennutzungsplanänderung soll im Bereich des Plangebietes ein bislang als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ dargestellter Bereich in „Gemischte Baufläche“ umgewidmet werden, um somit auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung von ergänzenden Baugrundstücken für gemischte Nutzungen im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42, „Fuldaer Straße“, zu schaffen. Das Planziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulasten der bisherigen Darstellung.
b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42, „Fuldaer Straße“, Hofbieber. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hofbieber, Flur 6, Flur 8, Flur 15 und Flur 16, den Straßenverlauf sowie die Flurstücke beidseits der Fuldaer Straße einschließlich des Knotenpunktes an der Landesstraße L 3174 und der Straßen Im Grund, Am Manggraben und Raiffeisenstraße sowie den Bereich der Anbindung der Raiffeisenstraße an die Kreisstraße K 4 mit den umgebenden Flächen. Im Übrigen wird der räumliche Geltungsbereich im Norden und Nordosten im Wesentlichen durch den Verlauf des Gewässers Manggraben begrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der vorliegenden Übersichtskarte entnommen werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen die im Bereich des Ortseinganges beidseits der Fuldaer Straße bestehenden gewerblichen und gemischten Nutzungen einschließlich der zugehörigen Verkehrsflächen bauplanungsrechtlich gesichert und im Bereich südlich der Fuldaer Straße in Richtung der Landesstraße L 3174 zugleich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung von ergänzenden Baugrundstücken für gemischte Nutzungen im Zuge der Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Darüber hinaus soll mit dem Bebauungsplan das Baurecht für die Erneuerung und Umgestaltung der Fuldaer Straße, für die Errichtung eines die Landesstraße unterquerenden und in Richtung der Ortslage weitergeführten Radweges sowie für die Umgestaltung und Neuordnung der bestehenden Anbindung der Raiffeisenstraße an die Kreisstraße K 4 geschaffen werden.
b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
d. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 02.07.2020
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasste Aufstellungsbeschluss wird durch diesen Beschluss aufgehoben und ersetzt.
Gemeindevertreter Herbst verlässt vor dem nachfolgenden Tagessordnungspunkt den Sitzungsraum. Der Vorsitz der Gemeindevertretung wird von Gemeindevertreter Müller übernommen.
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss und den Bauausschuss beschließt die Gemeindevertretung, Martin Herbst, Langenbieber, mit der Hofbieber-Plakette in Silber für mindestens 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit auszuzeichnen.
Martin Herbst wird von Bürgermeister Röder und dem stellvertretenden Vorsitzenden Müller mit der Hofbieber-Plakette in Silber ausgezeichnet. Die Laudatio des Bürgermeisters ist nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
„Die Gemeindevertretung hat soeben den Beschluss gefasst, dich mit der Hofbieber-Plakette auszuzeichnen. Für mich, als Bürgermeister dieser Gemeinde Hofbieber, ist es eine große Freude und Ehre, diesen Beschluss mit Sebastian Müller als stellvertretendem Vorsitzenden dieses Gremiums umzusetzen.
Lassen Sie mich mit einer Feststellung diese Laudatio beginnen: Die Gemeinde Hofbieber mit all ihren Bürgerinnen und Bürgern kann sich glücklich schätzen, Martin Herbst an der Spitze des obersten Organs „Gemeindevertretung“ zu wissen.
Lieber Martin, seit 2001 bist du ehrenamtlich für die Gemeinde Hofbieber als Mitglied der Gemeindevertretung tätig, deren Vorsitzender du seit Mai 2020 bist. In deinem Heimatort Langenbieber bist du seit 1997 im Ortsbeirat und fungierst seit 2016 als Ortsvorsteher im zweitgrößten Ortsteil der Gemeinde Hofbieber.
Gerade in der Spitzenfunktion des Vorsitzenden der Gemeindevertretung - aber auch als Ortsvorsteher - kommt es darauf an, überparteilich und im positiven Sinne für die Gemeinde Hofbieber da zu sein. Dies lebst du im wörtlichen Sinne „hervorragend“. Dir geht es nicht darum, dich zu profilieren, sondern die Gemeinde Hofbieber mit uns allen in den gemeindlichen Gremien nach vorne zu entwickeln und damit unsere Zukunft gemeinsam zu gestalten.
Du bist ein engagierter Gestalter deiner/ unserer Heimat, dessen Handeln von hohem Verantwortungsbewusstsein für bestehende und künftige Generationen gekennzeichnet ist.
Ein Herzensanliegen ist dir die kommunale Partnerschaft mit der „Unione Montana Acquacheta“ in der Emilia Romagna (Italien). Auch im Verein „Freundeskreis Italien“ bist du hier sehr engagiert.
Ein weiteres Beispiel für dein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement ist die Eröffnung des Seniorentreffs in Langenbieber, der in Zusammenarbeit mit dem Familienzentrum Hofbieber in 2023 entstanden ist. Von der Idee, dass solch ein Angebot im Ortsteil Langenbieber das Gemeinschaftsleben insgesamt bereichert sowie den Seniorinnen und Senioren mehr Teilhabe ermöglicht, bis hin zur tatkräftigen Unterstützung an den einzelnen Treffen warst und bist du maßgeblich beteiligt. Du hast u. a. das Team der Ehrenamtlichen zusammengestellt als auch die Nutzung der Räumlichkeiten der Feuerwehr Langenbieber organisiert. Seitdem verbringen die Langenbieberer Seniorinnen und Senioren einmal im Monat gemeinsame Zeit bei Gesprächen und leckeren Kuchen im Schulungsraum der Feuerwehr.
Ich bin dir, lieber Martin, auch persönlich sehr dankbar, dass wir die Sitzungen der gemeindlichen Gremien - wie ich denke - doch so gut abgestimmt und harmonisch gestalten können. 2013 durften wir dir den Ehrenbrief des Landes Hessen verleihen und 2016 dich mit der Hofbieber-Plakette in Kuper auszeichnen.
Mit großer Freude darf ich die Urkunde verlesen und dir dann aushändigen.“
Sebastian Müller als stellvertretender Vorsitzender der Gemeindevertretung gratulierte für das Gremium und sprach ebenfalls seine Anerkennung und Wertschätzung aus.
Der Geehrte bedankte sich im Anschluss an die Laudatio von Bürgermeister Röder und die ehrenden Worte des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung, MdL Sebastian Müller, ganz herzlich, insbesondere für die sehr persönlichen Worte, die beide ihm gegenüber zum Ausdruck gebracht hatten.
Herbst bedankte sich beim Bürgermeister für die überaus vertrauensvolle Zusammenarbeit, das gute Miteinander in und zwischen den gemeindlichen Gremien und das sachorientiere und kollegiale Arbeitsklima in der Gemeindevertretung.
Man ziehe im Grunde fraktionsübergreifend gemeinsam an einem Strang zum Wohle und zwecks positiver Weiterentwicklung der Gemeinde, die uns schließlich allen am Herzen liege.
Er zeigte sich auch dankbar für seine Gesundheit als Voraussetzung für sein ehrenamtliches Wirken, das schon einiges an Zeitaufwand und manchmal auch gute Nerven erfordere und dankte dafür, dass seine Ehefrau Sigrid dies alles mittrage.
Herbst brachte seine Freude über die Ehrung sowie über das in all den Jahren mit vielen Weggefährten gemeinsam Erreichte zum Ausdruck. Neben der Freude empfinde er aber zugleich auch ein Stück weit Demut. Er erinnerte daran, dass das ehrenamtliche Wirken in der Kommunalpolitik immer nur ein Mandat auf Zeit darstelle und die Mandatsträger ihre Aufgabe immer mit Besonnenheit, Pflichtbewusstsein und Disziplin ausüben sollten, da man schließlich den Wählerinnen/Wählern bzw. Bürgerinnen/Bürgern gegenüber verpflichtet sei.
In seiner Rolle als Vorsitzender der Gemeindevertretung sei er immer bemüht, der diesem Amt innewohnenden Neutralitätsverpflichtung gerecht zu werden. Herbst freue sich auf weiterhin gute Zusammenarbeit bei der Bewältigung der vor uns liegenden Aufgaben.
Bürgermeister Röder berichtet zu Baulandentwicklung, Baustelle Milseburghütte, Situation Aufnahme geflüchtete Menschen und gibt einen kurzen Jahresrückblick.
Vorsitzender Herbst bedankte sich bei Bürgermeister Röder, dem gesamten Gemeindevorstand, den Mitarbeitenden in der Gemeindeverwaltung, dem Bauhof, den Kitas und dem Familienzentrum, den geringfügig Beschäftigten sowie allen Ehrenamtlichen in der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, in der Bürgerhilfe (KNHH), den sonstigen Institutionen und Vereinen in unserer Gemeinde für das im zu Ende gehenden Jahr Geleistete und wünschte allen ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in das Neue Jahr 2024.
Vorsitzender Herbst kündigt die nächste Sitzung der Gemeindevertretung für Donnerstag, 29.02.2024, 19:30 Uhr, im Gemeindezentrum Hofbieber an und schließt die Sitzung der Gemeindevertretung. Weiter teilt er mit, dass der Gremienkalender 2024 zeitnah im Intranet eingestellt wird. Vorsitzender Herbst wünscht allen gesegnete Weihnachtsfeiertage und ein gutes Neues Jahr 2024.