Bereits am 08.12.2022 hat die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen.
Nachdem der Landrat des Landkreises Fulda die Haushaltssatzung und auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Hofbieber“ 2023 am 30.01.2023 genehmigt hat, kann die Satzung bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318) hat die Gemeindevertretung am 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| § 1 | ||
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird | ||
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.232.950 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 13.209.850 € | |
| mit einem Saldo von | +23.100 € | |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € | |
| mit einem Saldo von | 0 € | |
| mit einem Überschuss von | + 23.100 € | |
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | ||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | + 729.600 € | |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.394.000 € | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.310.000 € | |
| mit einem Saldo von | - 1.916.000 € | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.911.000 € | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 675.000 € | |
| mit einem Saldo von | + 1.236.000 € | |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | + 49.600 € | |
| festgesetzt. | ||
| § 2 |
| Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.911.000 € festgesetzt. |
| § 3 |
| Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 3.730.000 € festgesetzt. |
| § 4 |
| Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. |
| § 5 | |||
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: | |||
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | ||
| (Grundsteuer A) auf | 415 v. H. | ||
| b) | für Grundstücke | ||
| (Grundsteuer B) auf | 450 v. H. | ||
| 2. | Gewerbesteuer auf | 370 v. H. | |
| § 6 |
| Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. |
| § 7 | |||
| Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden. Davon ausgenommen sind gemäß § 100 Abs. 1 HGO Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Art und Umfang nicht erheblich sind. | |||
| Darunter fallen | |||
| |||
| Es gelten als nicht erheblich: | |||
| a.) | im Ergebnisplan überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einem Betrag von 50.000 € | ||
| b.) | im Finanzplan überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000 € | ||
Hofbieber, den 09.12.2022
Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121), wird mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 durch die Gemeindevertretung auch der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Hofbieber" am 08.12.2022 beschlossen.
| § 1 | ||
| Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird | ||
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.885.800,- € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.811.500,- € | |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,- € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,- € | |
| mit einem Überschuss von | 74.300,- € | |
| Die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt: | ||
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | ||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit | -84.900,- € | |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 510.000,- € | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 1.550.000,- € | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.040.000,- € | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 709.000,- € | |
| mit einem Finanzmittelüberschuss | ||
| des Haushaltsjahres von | - 793.900,- € | |
| festgesetzt. | ||
| Die Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt: | ||
| § 2 |
| Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.040.000 € festgesetzt. |
| § 3 |
| Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 690.000 € festgesetzt. |
| § 4 |
| Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. |
Hofbieber, 09.12.2022
GENEHMIGUNG
Ich genehmige gemäß § 97a HGO |
| 1. |
| in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
| 1.911.000,-- Euro (in Worten: „eine Millionen neunhundertelftausend Euro") |
| 2. |
| in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 3.730.000,-- Euro (in Worten: „drei Millionen siebenhundertdreißigtausend Euro") |
| 3. |
| in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von |
| 1.000.000,-- Euro (in Worten: „eine Million Euro") |
II. Bestandteile des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber |
| Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO |
| 1. |
| in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
| 1.040.000,-- Euro (in Worten: „eine Million vierzigtausend Euro") |
| 2. |
| in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 690.000,-- Euro (in Worten: „sechshundertneunzigtausend Euro") |
| 3. |
| in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von |
| 1.000.000,-- Euro (in Worten: „eine Million Euro“) |
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Haushaltssatzung 2023 mit allen Anlagen in der Zeit vom 13.02.2023 bis 22.02.2023 in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer Nr. 105, öffentlich ausliegt. Des Weiteren kann die Haushaltssatzung auf der Homepage der Gemeinde Hofbieber unter „Bürgerservice, Informationen“ und dort unter „Satzungen“ eingesehen werden.
Hofbieber, 10.02.2023