Bereits am 04.12.2025 hat die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen.
Nachdem der Landrat des Landkreises Fulda die Haushaltssatzung und auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Hofbieber“ 2026 am 28.01.2026 genehmigt hat, kann die Satzung bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.
Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.04.2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Gemeindevertretung am 04.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 16.200.650 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 16.190.050 €
mit einem Saldo von — + 10.600 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 €
mit einem Saldo von — + 0 €
mit einem Überschuss von — + 10.600 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — + 647.800 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — — 1.083.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 3.736.000 €
mit einem Saldo von — - 2.653.000 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.648.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 593.000 €
mit einem Saldo von — + 2.055.000 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — + 49.800 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.648.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.616.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 270 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf |
| 390 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden. Davon ausgenommen sind gemäß § 100 Abs. 1 HGO Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Art und Umfang nicht erheblich sind.
Darunter fallen
sie sind der Gemeindevertretung alsbald zur Kenntnis zu geben.
Es gelten als nicht erheblich:
| a.) | im Ergebnisplan überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einem Betrag von 50.000 € |
| b.) | im Finanzplan überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000 € |
| Hofbieber, den 05.12.2025 | DER GEMEINDEVORSTAND DER |
| | GEMEINDE HOFBIEBER |
| (Siegel) | gez. Markus Röder |
| | Bürgermeister |
Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121), wird mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2026 durch die Gemeindevertretung auch der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Hofbieber" am 04.12.2025 beschlossen.
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.831.200,- € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.729.600,- € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0,- € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0,- € |
| mit einem Überschuss von — 101.600,- € |
Die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:
| Bereich | Wasserversorgung | Abwasserbeseitigung | Bauland-erschließung | gesamt |
| Erträge im Ergebnis | 743.500,- € | 1.707.700,- € | 380.000,- € | 2.831.200,- € |
| Aufwendungen im Ergebnis | 734.600,- € | 1.619.000,- € | 376.000,- € | 2.729.600,- € |
| mit einem Überschuss (+) oder Fehlbetrag (-) | 8.900,- € | 88.700,-€ | 4.000,- € | 101.600,- € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit — 863.400,- € |
| und dem Gesamtbetrag der |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 191.000,- € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 2.115.000,- € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 1.920.000,- € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — - 855.000,- € |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss |
| des Haushaltsjahres von — 4.400,- € |
festgesetzt.
Die Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:
| Bereich | Wasserversorgung | Abwasserbeseitigung | Bauland-erschließung | gesamt |
| Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit | 207.700,- € | 601.700,- € | 4.000,- € | 863.400,- € |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 16.000,- € | 175.000,- € | 0,- € | 191.000,- € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -340.000,- € | -935.000,- € | --842.000,- € | -2.115.000,- € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite) | 320.000,- € | 760.000,- € | 840.000,- € | 1.920.000,- € |
| Auszahlungen aus Finanz.tätigkeit (Tilgung) | -180.000,- € | -665.000,- € | -10.000,- € | -855.000,- € |
| Zahlungsmittel -überschuss/-fehlbedarf | 23.700,- € | -13.300,- € | -6.000,- € | 4.400,- € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.920.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 300.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
| Hofbieber, 05.12.2025 | DER GEMEINDEVORSTAND DER |
| | GEMEINDE HOFBIEBER |
| (Siegel) | gez. Markus Röder |
| | Bürgermeister |
HESSEN
Der Landrat
des Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung
– Kommunalaufsicht
Fulda,28.01.2026
GENEHMIGUNG
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.648.000,-- Euro
(in Worten: „zwei Millionen sechshundertachtundvierzigtausend Euro")
2.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
4.616.000,-- Euro
(in Worten: „vier Millionen sechshundertsechzehntausendEuro")
3.
in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million Euro")
Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO
1.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.920.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million neunhundertzwanzigtausend Euro")
2.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
300.000,-- Euro
(in Worten: „dreihunderttausend Euro")
3.
in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2026 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million Euro“)
| In Vertretung | |
| gez.: Schmitt | (Siegel) |
| Erster Kreisbeigeordneter | |
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Haushaltssatzung 2026 mit allen Anlagen in der Zeit vom 09.02.2026 bis 18.02.2026 in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer Nr. 105, öffentlich ausliegt. Des Weiteren kann die Haushaltssatzung auf der Homepage der Gemeinde Hofbieber unter „Digitales Rathaus, Politik“ und dort unter „Satzungen“ eingesehen werden.
Hofbieber, 06.02.2026