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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hofbieber, Ortsteil Hofbieber

genordet, ohne Maßstab

genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan Nr. 42 „Fuldaer Straße“ sowie 22. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Fuldaer Straße“ sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Fuldaer Straße“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die im Bereich des Ortseinganges beidseits der Fuldaer Straße bestehenden gewerblichen und gemischten Nutzungen einschließlich der zugehörigen Verkehrsflächen bauplanungsrechtlich gesichert und im Bereich südlich der Fuldaer Straße in Richtung der Landesstraße L 3174 zugleich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung von ergänzenden Baugrundstücken für gemischte Nutzungen im Zuge der Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Darüber hinaus soll mit dem Bebauungsplan das Baurecht für die Erneuerung und Umgestaltung der Fuldaer Straße, für die Errichtung eines die Landesstraße unterquerenden und in Richtung der Ortslage weitergeführten Radweges sowie für die Umgestaltung und Neuordnung der bestehenden Anbindung der Raiffeisenstraße an die Kreisstraße K 4 geschaffen werden.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hofbieber stellt für den Bereich des Plangebietes größtenteils „Gewerbliche Bauflächen“ und „Gemischte Bauflächen“ sowie im Westen des Plangebietes eine „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ dar. Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, steht die Darstellung des Flächennutzungsplanes im Westen des Plangebietes den geplanten Festsetzungen im Bebauungsplan zunächst entgegen, sodass der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den westlichen Teilbereich des Plangebietes teilräumlich entsprechend geändert wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hofbieber, Flur 6, Flur 8, Flur 15 und Flur 16, den Straßenverlauf sowie die Flurstücke beidseits der Fuldaer Straße einschließlich des Knotenpunktes an der Landesstraße L 3174 und der Straßen Im Grund, Am Manggraben und Raiffeisenstraße sowie den Bereich der Anbindung der Raiffeisenstraße an die Kreisstraße K 4 mit den umgebenden Flächen. Im Übrigen wird der räumliche Geltungsbereich im Norden und Nordosten im Wesentlichen durch den Verlauf des Gewässers Manggraben begrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte 1 entnommen werden. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst Flächen in der Gemarkung Hofbieber, Flur 16. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte 2 entnommen werden.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO und eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO sowie die Schaffung des Baurechts für die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung, Ergänzung und Umgestaltung der entsprechenden Straßen und Verkehrsflächen. Zudem wird der gesetzliche Gewässerrandstreifen des Manggrabens bauleitplanerisch gesichert. Das Planziel der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zulasten der „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Festplatz“.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründungen und Umweltberichten sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag werden in der Zeit von

Montag, dem 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, dem 22.03.2024

im Internet unter der Adresse www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private-bauangelegenheiten/bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer 007, zu den nachfolgend genannten Dienststunden der Verwaltung:

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse karl-otto.henkel@hofbieber.de möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Hofbieber, den 16.02.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister
Übersichtskarte 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „Fuldaer Straße“

Übersichtskarte 2: Räumlicher Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Fuldaer Straße"