Die Gemeindevertretung hat am 31.10.2024 die Nachtragshaushaltssatzung 2024 beschlossen. Nachdem die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda sich zu den genehmigungspflichtigen Bestandteilen geäußert hat, kann die Nachtragshaushaltssatzung 2024 bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung am 31.10.2024 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.964.000 EUR um 1.101.000 EUR vermindert und damit auf 863.000 EUR neu festgesetzt.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 31.10.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Regelungen des bisherigen § 8 werden nicht geändert.
Hofbieber, 01.11.2024
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| Der Gemeindevorstandder Gemeinde Hofbieber |
| (Siegel) | |
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| gez. Markus Röder,Bürgermeister |
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda hat mit Mail vom 05.02.2025 festgestellt, dass die Genehmigung der Nachtragssatzung nebst Nachtragshaushalt 2024 gemäß § 143 Abs. 1 HGO (Zeitablauf von drei Monaten) als erteilt gilt. Bei der Prüfung wurden keine Gründe festgestellt, die einer Genehmigung entgegenstehen.
Es wird hiermit bekanntgemacht, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit allen Anlagen gemäß § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 17.02.2025 bis 25.02.2024 während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer 105, öffentlich ausliegt.
Hofbieber, 14.02.2025