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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Jahr 2025

Bereits am 04.12.2024 hat die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschlossen.

Nachdem der Landrat des Landkreises Fulda die Haushaltssatzung und auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Hofbieber“ 2025 am 20.02.2025 genehmigt hat, kann die Satzung bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.

Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90) hat die Gemeindevertretung am 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.644.950 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.640.450 €

mit einem Saldo von

+ 4.500 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

+ 0 €

mit einem Überschuss von

+ 4.500 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

+ 588.700 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.863.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.008.000 €

mit einem Saldo von

- 1.145.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.140.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

793.000 €

mit einem Saldo von

+ 347.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-209.300 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.140.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.795.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

270 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

300 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

390 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden. Davon ausgenommen sind gemäß § 100 Abs. 1 HGO Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Art und Umfang nicht erheblich sind.

Darunter fallen

  • alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 50.000 €, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtung zu leisten sind;
  • alle sonstigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 50.000 €,

sie sind der Gemeindevertretung alsbald zur Kenntnis zu geben.

Es gelten als nicht erheblich:

a.)

im Ergebnisplan überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einem Betrag von 50.000 €

b.)

im Finanzplan überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen bis zu einem Betrag von 50.000 €

Hofbieber, den 05.12.2024

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOFBIEBER

(Siegel)

gez. Markus Röder

Bürgermeister

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Gemeindewerke Hofbieber" für das Wirtschaftsjahr 2024

Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBl. I S. 121), wird mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2025 durch die Gemeindevertretung auch der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 für den Eigenbetrieb "Gemeindewerke Hofbieber" am 04.12.2024 beschlossen.

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.218.700,- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.114.600,- €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,- €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,- €

mit einem Überschuss von

104.100,- €

Die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:

Bereich

Wasserversorgung

Abwasserbeseitigung

Bauland-erschließung

gesamt

Erträge im Ergebnis

761.900,- €

1.632.800,- €

824.000,- €

3.218.700,- €

Aufwendungen im Ergebnis

751.600,- €

1.597.000,- €

766.000,- €

3.114.600,- €

mit einem Überschuss (+) oder Fehlbetrag (-)

10.300,- €

35.800,-€

58.000,- €

104.100,- €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit

861.800,- €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

560.000,- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 1.360.000,- €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

800.000,- €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 839.000,- €

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahres von

22.800,- €

festgesetzt.

Die Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt verteilen sich auf die einzelnen Bereiche wie folgt:

Bereich

Wasserversorgung

Abwasserbeseitigung

Bauland-erschließung

gesamt

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit

193.700,- €

610.100,- €

58.000,- €

861.800,- €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

50.000,- €

510.000,- €

0,- €

560.000,- €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-250.000,- €

-1.110.000,- €

0,- €

-1.360.000,- €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kredite)

200.000,- €

600.000,- €

0,- €

800.000,- €

Auszahlungen aus Finanz.tätigkeit (Tilgung)

-169.000,- €

-660.000,- €

-10.000,- €

-839.000,- €

Zahlungsmittel -überschuss/-fehlbedarf

24.700,- €

-49.900,- €

48.000,- €

22.800,- €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 800.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.620.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

Hofbieber, 05.12.2024

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE HOFBIEBER

(Siegel)

gez. Markus Röder

Bürgermeister

Genehmigung des Landrates des Landkreises Fulda vom 20.02.2025:

Der Landrat

des Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung

Fulda, 20.02.2025

GENEHMIGUNG

I. Bestandteile der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.140.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million einhundertvierzigtausend Euro")

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

6.795.000,-- Euro

(in Worten: „sechs Millionen siebenhundertfünfundneunzigtausend Euro")

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million Euro")

II. Bestandteile des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber

Ich genehmige gemäß § 115 Abs. 3 HGO

1.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

800.000,-- Euro

(in Worten: „achthunderttausend Euro")

2.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.620.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million sechshundertzwanzigtausend Euro")

3.

in Verbindung mit § 1 Abs. 2 EigBGes und § 105 Abs. 2 HGO zur Aufnahme der in § 4 der Satzung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million Euro“)

In Vertretung

gez.: Schmitt

(Siegel)

Erster Kreisbeigeordneter

Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2025

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Haushaltssatzung 2025 mit allen Anlagen in der Zeit vom 04.03.2025 bis 13.03.2025 in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer Nr. 105, öffentlich ausliegt. Des Weiteren kann die Haushaltssatzung auf der Homepage der Gemeinde Hofbieber unter „Digitales Rathaus, Politik“ und dort unter „Satzungen“ eingesehen werden.

Hofbieber, 28.02.2025

DER GEMEINDEVORSTAND DER
GEMEINDE HOFBIEBER
gez. Markus Röder
Bürgermeister