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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Friedhofsangelegenheiten

Bald steht die Frühjahrsbepflanzung an. Bitte bedenken Sie, dass nach der Friedhofs- und Bestattungssatzung die Erdeinzelgrabstätten, bei denen die Ruhefrist / das Nutzungsrecht abgelaufen ist, abzuräumen und fachgerecht zu entsorgen sind.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Grab dabei ist, wenden Sie sich an das Bürgerbüro.

Der Begriff „Ruhefrist“ besagt, dass die Gemeinde die Ruhestätte in dieser Zeit nicht wieder belegen darf und nicht wie irrtümlich angenommen, dass die Gräber so lange liegen bleiben müssen. Dies bedeutet, dass Sie natürlich ein Grab auch vor Ablauf der Ruhefrist abräumen können.

Kann die Abräumung und Entsorgung nicht selbst vorgenommen werden, kann dies auch durch unsere Gemeindemitarbeiter erfolgen.

Die Gebühr beträgt für:

-

Reihengräber

300,-- €

Möchten Sie jedoch das bestehende Grab Ihre Familienangehörigen weiterhin pflegen, ist eine Nutzungsverlängerung auf Antrag und gegen Gebühr möglich.

Sollten Sie diesen Wunsch haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Zimmer 11, Frau Schäck, Tel. 06446-9230-10, oder via E-Mail: c.schaeck@hohenahr.de

Für Ihre Fragen zum Thema „Friedhof“ steht das Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Hohenahr gerne zur Verfügung.