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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahl am 14. März 2021; Nachrücken in die Gemeindevertretung

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 197) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass für Herrn Stefan Schaub aus Erda als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber des Wahlvorschlags Nr. 3 - SPD - mit den meisten Stimmen Herr Armin Bangert, wh. Offenbacher Straße 35a, 35644 Hohenahr OT.Altenkirchen, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr nachrückt.

Herr Schaub ist verstorben.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, OT. Erda, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, schriftlich einzureichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erklären.

Hohenahr, den 11. April 2025

gez.
Storch
Gemeindewahlleiterin