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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahl am 15. März 2026;

Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass für Herrn Wolfgang Panz aus Ahrdt als nächste noch nicht berücksichtigte Bewerberin des Wahlvorschlags Nr. 3 - SPD - mit den meisten Stimmen Frau Michaela Krauskopf, wh. Erdaer Straße 7, 35644 Hohenahr OT. Groß-Altenstädten, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr nachrückt.

Herr Panz wurde zum Beigeordneten der Gemeinde Hohenahr ernannt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, OT. Erda, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, schriftlich einzureichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erklären.

Hohenahr, den 24. April 2026

gez.
Storch
Gemeindewahlleiterin