Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass für Frau Pippa Brück aus Erda als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber des Wahlvorschlags Nr. 3 - SPD - mit den meisten Stimmen Herr Jonte Mihm, wh. Hartlingsgärten 3, 35644 Hohenahr OT. Erda, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr nachrückt.
Frau Brück wurde zur Beigeordneten der Gemeinde Hohenahr ernannt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, OT. Erda, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, schriftlich einzureichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erklären.
Hohenahr, den 24. April 2026