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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Hohenahr

Auszahlung der Jagdpachtanteile

Die Versammlung der Jagdgenossen hat in der Sitzung am 09. Mai 2023 beschlossen,

a)

den Ertrag der Jagdpacht des Jagdpachtjahres vom 01. April 2023 bis 31. März 2024 nicht an die Jagdgenossen zu verteilen und

b)

den Jagdpachterlös

1)

zur Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft Hohenahr,

2)

zur Rückzahlung des Darlehens, das zur Finanzierung der im Ausführungsplan zum Flurbereinigungsverfahren Erda vorgesehenen Maßnahmen aufgenommen wurde,

3)

zum Ausbau und zur Unterhaltung der Feld- und Waldwege sowie insbesondere Wasserläufe zweckgebunden der Gemeinde Hohenahr zur Verfügung zu stellen und

4)

den verbleibenden Reinerlös der Jagdpacht von der Gemeinde Hohenahr zweckgebunden

4.1.

zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes und

4.2.

zum Ausbau und zur Unterhaltung der Wasserläufe sowie der Feld- und Wirtschaftswege

zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes (BJG) vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849) in der derzeit gültigen Fassung, kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntgabe der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.

Hohenahr, den 22. April 2024

Der Jagdvorsteher der
Jagdgenossenschaft Hohenahr
gez.
Ebertz
Jagdvorsteher