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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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2.  Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Hohenahr

(Kostenbeitragssatzung)

Kostenbeitragssatzung

zur Satzung der Gemeinde Hohenahr vom 13. Juni 2024 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenahr

Aufgrund der §§ 25 ff, 26, 27, ff des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S.698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert am 04. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24 ) und; §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S.134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), neugefasst durch Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl I S. 2022); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl I S. 2824; 2023 I Nr. 19) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr in ihrer Sitzung am 03. Juni 2025 die folgende 2. Änderung der Satzung beschlossen:

§ 2 Kostenbeitrag und Verpflegungsentgelt wird wie folgt ergänzt:

(5)

Der Gemeindevorstand setzt die monatliche Höhe des Verpflegungsentgeltes für die in der Tageseinrichtung für Kinder angebotenen Speisen als Pauschale fest.

(6)

Für alle Altersgruppen (Krippen- und Kindergartenkinder) ist ein monatliches Entgelt für Getränke, Snacks etc. in Höhe von 6,00 € zu zahlen.

(7)

Das Verpflegungsentgelt sowie das Entgelt für Getränke, Snacks etc. ist monatlich mit dem Kostenbeitrag zu zahlen.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. August 2025 in Kraft.

Die vorstehende 2. Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hohenahr, 04. Juni 2025

gez. Ebertz
Bürgermeister