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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr, Ortsteil Erda

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung

Bekanntmachung des Genehmigungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) - Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr in ihrer Sitzung am 15.02.2023 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung wurde dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit Verfügung vom 28.06.2023 mit, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt wird.

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 8, 35644 Hohenahr, während der üblichen Dienststunden, die wie folgt festgesetzt sind:

montags

von 8.00h bis 12.00h

dienstags

von 8.00h bis 12.00h und 13.30h bis 15.30h

mittwochs

von 8.00h bis 12.00h

donnerstags

von 8.00h bis 12.00h und 14.00h bis 18.00h

freitags

von 8.00h bis 12.00h

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der Gemeindevorstand

Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr, Ortsteil Erda

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung

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