Titel Logo
Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auskünfte aus dem Melderegister

Die Gemeinde Hohenahr darf aufgrund des Bundesmeldegesetzes aus dem Melderegister Auskünfte erteilen.

Für Sie besteht jedoch die Möglichkeit dem zu widersprechen, für Auskünfte:
  • an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)

  • wegen Alters- und Ehejubiläen (§50 Abs. 5 BMG)

  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)

  • an Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 5 BMG)

  • an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG)

Ein bedingter Sperrvermerk bei besonderen schutzwürdigen Einrichtungen

(52 BMG) ist ebenfalls möglich.

Auskunftssperren für Gefahr von Leben, Gesundheit, Persönliche Freiheit oder ähnliche Schutzwürdige Interessen (§ 51 BMG) können nur mit aussagefähiger Begründung eingereicht werden.

Alle Anträge können beim Bürgerbüro der Gemeinde Hohenahr schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.