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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Kommunalwahl am 14. März 2021; Nachrücken in die Gemeindevertretung

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass für Frau Daniela Daus aus Hohensolms als nächste noch nicht berücksichtigte Bewerberin des Wahlvorschlags Nr. 1 - CDU - mit den meisten Stimmen Frau Serafima Rühl, wh. Hoher Rain 7, 35644 Hohenahr OT. Erda, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr nachrückt.

Frau Daus hat ihr Mandat niedergelegt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, OT. Erda, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, schriftlich einzureichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erklären.

Hohenahr, den 26. Juli 2022

gez.
Storch
Gemeindewahlleiterin