Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass für Herrn Wolfgang Panz aus Ahrdt als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber des Wahlvorschlags Nr. 3 - SPD - mit den meisten Stimmen Herr Marc Schäfer, wh. Talstraße 8, 35644 Hohenahr OT. Ahrdt, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr nachrückt.
Herr Panz ist zum Ersten Beigeordneten der Gemeinde Hohenahr ernannt worden.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, OT. Erda, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, schriftlich einzureichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erklären.
Hohenahr, den 26. Juli 2022