Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr hat in ihrer Sitzung am 29.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsflächen für den bestehenden Aldi-Markt auf 980 m² und des bestehenden Edeka-Marktes auf 2.244 m² geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu ein Sondergebiet großflächiger Einzelhandel gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von
Montag, dem 08.08.2022 - einschl. Freitag, dem 09.09.2022
während der Dienststunden mit vorheriger Terminabsprache unter Tel: 06446 9230-27 und 9230-28 zu jedermanns Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, aus.
| montags | von 8.00h bis 12.00h |
| dienstags | von 8.00h bis 12.00h und 13.30h bis 15.30h |
| mittwochs | von 8.00h bis 12.00h |
| donnerstags | von 8.00h bis 12.00h und 14.00h bis 18.00h |
| freitags | von 8.00h bis 12.00h |
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Hohenahr http://www.hohenahr.de unter der Rubrik Baugebiete/Bauleitplanverfahren eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr, Ortsteil Erda
Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung
Hier: Räumlicher Geltungsbereich
genordet, ohne Maßstab