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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr, Ortsteil Erda

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr hat in ihrer Sitzung am 29.03.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die teilräumige Umwidmung einer gemischten Baufläche in eine Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel analog den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.

Der Vorentwurf des Bauleitplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von

Montag, dem 08.08.2022 -

einschl. Freitag, dem 09.09.2022

während der Dienststunden mit vorheriger Terminabsprache unter Tel: 06446 9230-27 und 9230-28 zu jedermanns Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, aus.

montags

von 8.00h bis 12.00h

dienstags

von 8.00h bis 12.00h und 13.30h bis 15.30h

mittwochs

von 8.00h bis 12.00h

donnerstags

von 8.00h bis 12.00h und 14.00h bis 18.00h

freitags

von 8.00h bis 12.00h

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.

Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Hohenahr http://www.hohenahr.de unter der Rubrik Baugebiete/Bauleitplanverfahren eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hohenahr

Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr, Ortsteil Erda

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet West“ 7. Änderung

Hier: Räumlicher Geltungsbereich

genordet, ohne Maßstab