Die Gemeinde Hohenahr ist bestrebt, die örtlichen Vereine im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf der Grundlage der nachstehenden Regelungen finanziell zu unterstützen und damit das Vereinsleben in der Gemeinde dauerhaft zu fördern.
Durch diese Vereinsförderungsrichtlinie soll den Vereinen eine wirksame Breitenarbeit und eine intensive Jugendarbeit ermöglicht werden.
Die Vereinsförderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Hohenahr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Nicht gefördert werden Vereine mit politischer Zielsetzung.
Nr. 3.1. wird wie folgt ergänzt:
Die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser werden den Vereinen nach Anlage 1 mietfrei zur Durchführung ihrer Übungsstunden zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der besonderen Situation des verpachteten Bürgerhauses in Erda wird dem ortsansässigen Gesangverein eine Pauschale für die Nutzung angemieteter Räumlichkeiten gewährt.
Vereine nach der Anlage 1 können einmal im Jahr ein Bürger- oder Dorfgemeinschaftshaus mietfrei zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung benutzen. Dies gilt nicht für Bürger- oder Dorfgemeinschaftshäuser, die verpachtet sind. Für diese gilt eine Sonderregelung.
Wird bei der öffentlichen Veranstaltung Eintritt erhoben oder werden Getränke verabreicht, so sind die festgelegten Benutzungsgebühren für das Bürger- oder Dorfgemeinschaftshaus zu entrichten.
Die Änderung dr Vereinsförderungsrichtlinie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Hohenahr, den 13. Juni 2024
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Förderrichtlinie mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechts-wirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Hohenahr, den 13. Juni 2024