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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 34/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17

35037 Marburg

Tel.-Nr.: 0611 / 535-3100, Fax-Nr.: 0611 / 605 700

E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

Gz.: 2-MR-05-21-46-01-B-0001#006

Flurbereinigungsverfahren Mittenaar-Bicken

Verfahrens-Nr.: VF 2146

Öffentliche Bekanntmachung

Rücknahmebeschluss zum 2. Änderungsbeschluss

1.

Rücknahme des 2. Änderungsbeschlusses

 

Gemäß § 48 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) vom 01. Januar 1977 in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Amt für Bodenmanagement Marburg erlassene 2. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss vom 24. Februar 2026 im Flurbereinigungsverfahren Mittenaar-Bicken zurückgenommen.

2.

Flurbereinigungsgebiet

 

Die Gebietsänderungen des 2. Änderungsbeschlusses werden zurückgenommen und entsprechen nunmehr wieder den Festsetzungen des Flurbereinigungsbeschlusses vom 21. Oktober 2013 und des 1. Änderungsbeschlusses vom 03. September 2018.

 

Das Flurbereinigungsgebiet hat somit eine Gesamtfläche von rund 403 ha.

3.

Bekanntmachung

 

Dieser Rücknahmebeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde Gemeinde Mittenaar und in den angrenzenden Kommunen Stadt Herborn, Stadt Dillenburg, Gemeinde Siegbach, Gemeinde Bischoffen, Gemeinde Hohenahr, Stadt Aßlar, Gemeinde Ehringshausen und Gemeinde Sinn öffentlich bekannt gemacht.

 

Darüber hinaus ist der Rücknahmebeschluss zum 2. Änderungsbeschluss über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2146 abrufbar.

Begründung

 

Das Flurbereinigungsverfahren wurde u. a. mit folgender Zielsetzung eingeleitet:

Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Neuordnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken und größeren wirtschaftlichen Einheiten.

Verbesserung der Infrastruktur des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes durch Anpassung von Wegenetz und Ausbauzustand an die heutigen Anforderungen.

Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes, z. B. Ausweisung von Gewässerrandstreifen.

Unterstützung bei waldbaulichen Maßnahmen, gezielte Beseitigung einzelner Aufforstungen und Schaffung einer eindeutigen Feld-Wald-Grenze.

Regelung und Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse.

 

Der 2. Änderungsbeschluss sah vor tlw. private forstwirtschaftliche Flächen aus dem Verfahren auszuschließen, da die Zuwegung nicht sichergestellt werden kann. Im Rahmen einer erneuten rechtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Ausschluss der Flächen nicht mit den Zielsetzungen des Verfahrens vereinbar ist. Die neue Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes verspricht somit nicht den größtmöglichen Erfolg der Flurbereinigung für die Beteiligten, insbesondere der Privatwaldeigentümer.

 

Der beabsichtigte Ausschluss der Privatwaldflächen widerspricht den für das Flurbereinigungsverfahren maßgeblichen Zielsetzungen der Flurbereinigung in Verbindung mit § 7 (1) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und erweist sich daher als rechtswidrig.

 

Zur Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit des Flurbereinigungsverfahrens wird daher der 2. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss vom 24. Februar 2026 nach § 48 (1) HVwVfG zurückgenommen. Es gelten somit die gleichen rechtlichen Verhältnisse wie vor der Bekanntgabe des 2. Änderungsbeschlusses.

Kosten

Durch diesen Rücknahmebeschluss entstehen keine Kosten und werden keine Kosten veranlagt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Rücknahmebeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Marburg

- Flurbereinigungsbehörde -

Robert-Koch-Straße 17

35037 Marburg

oder beim

Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

- Obere Flurbereinigungsbehörde -

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Marburg, den 11. August 2026

Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
 (LS)
gez. Ufer (Abteilungsleitung)