Scheuernwaldwies“ und im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Scheuernwaldwies“, Gemarkung Hohensolms
Hier: | Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr hat die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB am 16.07.2024 zur Genehmigung vorgelegt.
Die Planung ist fiktiv durch Fristablauf genehmigt.
Die Flächennutzungsplan-Änderung wird daher mit dieser Bekanntmachung ortsüblich bekannt gemacht und daher rechtswirksam.
Abb.: Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Die Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, II. Obergeschoss, Raum 32, jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr eingesehen und heruntergeladen werden.
Hohenahr, 06.09.2024