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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Grundsteuerberechnung ab 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie über die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 informieren. Dies wird die erste Berechnung sein, die auf Grundlage der neuen Grundsteuerreform basiert.

Wir empfehlen Ihnen, die vorliegenden Daten im Abgaben-Bescheid 2025, wie Aktenzeichen, Messbetrag und Objekte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese mit den Informationen übereinstimmen, die Sie als Bescheid vom Finanzamt erhalten haben.

Der vom Finanzamt übermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit dem derzeit gültigen Hebesatz der Gemeinde berechnet.

Der Bescheid des Finanzamtes zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages liegt dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zugrunde.

Einwendungen gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages können nur gegen den Bescheid des Finanzamtes geltend gemacht werden.

Hiervon unberührt bleibt jedoch der Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A bzw. B. durch die Gemeinde Hohenahr.

Bei Fragen und Unstimmigkeiten zu Ihrem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Freundliche Grüße

Ihr Steueramt der Gemeinde Hohenahr