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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verkaufsbedingungen für Energieholz der Gemeinde Hohenahr

1.

Die Energieholzbestellung erfolgt mit einem Bestellschein, der als PDF-Datei von der Homepage der Gemeinde Hohenahr heruntergeladen werden kann.

Die Bestellscheine sind auch im Rathaus der Gemeinde Hohenahr erhältlich, ebenso werden die Bestellscheine in Nachrichten und Anzeigenblatt der Gemeinde Hohenahr veröffentlicht.

Bestellungen für Energieholz sind ausschließlich bis zum 09.02.2025 an holzverkauf@hohenahr.de zu schicken.

2.

Bestellungen per Post, telefonisch oder im persönlichen Gespräch werden nicht angenommen. Bei fehlender Unterschrift wird die Bestellung ebenfalls nicht berücksichtigt.

3.

Industrieholz wird in Fixlängen/ baumfallende Längen, gerückt an festen Waldwegen als Polder angeboten.

4.

Schlagabraum in Flächenlosen zur Selbstwerbung wird nicht mehr abgeben, es besteht aber die Möglichkeit gerücktes „Restholz“ am Weg zu erwerben.

5.

Kurzholz (Meterholz) wird von der Gemeinde nicht mehr angeboten.

6.

Die Industrie- und Brennholzpreise gelten einheitlich für die Revierförsterei Hohenahr und betragen für die Saison 2025:

1.

80,00 € je Festmeter Buchen-Industrieholz, incl. 7 % MwSt.,

2.

70,00 € je Festmeter Eichen-Industrieholz, incl. 7 % MwSt.,

3.

50,00 € je Festmeter Nadelholz-Industrieholz incl. 7% MwSt.,

4.

40,00 € je Raummeter Buchen/Eichen-Schlagabraum (Restholz), incl. 7 % MwSt.,

Die Abgabe ist auf eine Gesamtmenge von 10 fm pro Haushalt an Privatkunden begrenzt.

7.

Es erfolgt kein Barverkauf

8.

Wichtig! Der Abtransport von bereits aufgearbeitetem Brennholz, welches noch im Wald lagert, muss im Einzelfall aus Sicherheitsgründen, im eigenen Interesse, mit der Gemeinde Hohenahr abgestimmt werden.

9.

Da die Aufarbeitung im Gemeindewald Hohenahr nur mit gültigem Motorsägenführerschein erlaubt ist, muss dieser bei einer Erstbestellung als schriftliche Kopie beigefügt werden.

10.

Skonto wird nicht gewährt.

11.

Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem andern Gemarkungs-(Orts-)-teil erfolgen.

12.

Die Holzrechnung wird durch die Gemeinde Hohenahr erstellt.

13.

Die Holzabfuhr darf erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgen. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr kann Abweichungen bei entsprechender Begründung zulassen. Die Holzrechnung ist bei der Abfuhr mitzuführen, diese berechtigt zur Wegebenutzung im Rahmen der Brennholzaufarbeitung und Abfuhr.

14.

Nach Zugang der Holzrechnung kann das bestellte Holz von der Gemeinde Hohenahr nicht mehr zurückgenommen werden.

15.

Qualitätsmängel und Reklamationen über nicht vorhandenes Holz können nur innerhalb einer Woche nach Zugang der Holzrechnung geltend gemacht werden. Nach diesem Termin geht die Gefahr der Verschlechterung, des Verlustes usw. auf den Käufer über.

16.

Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald darf gemäß aktueller Unfallverhütungsvorschriften nur mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Handschuhe und Schnittschutzschuhe) durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägenhandhabung für Brennholznutzer/ Selbstwerber (Modul 1, „Motorsägen-Führerschein“) erforderlich. Alleinarbeit mit der Motorsäge im Wald ist nicht zulässig. Die Verwendung von Sonderkraftstoff und biologisch abbaubaren Sägekettenhaftölen ist im Gemeindewald Hohenahr vorgeschrieben.

17.

Die Aufarbeitung von Brennholz im Kommunalwald darf an Werktagen in dem Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang vorgenommen werden.

18.

Die muss bis zum 30. April 2025 abgeschlossen sein.

(Bestellannahme und Rechnungserstellung)

Herr Meinl eMail:

holzverkauf@hohenahr.de

Mobil:

0175-5237135