| 1. | Die Energieholzbestellung erfolgt mit einem Bestellschein, der als PDF-Datei von der Homepage der Gemeinde Hohenahr heruntergeladen werden kann. |
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| Die Bestellscheine sind auch im Rathaus der Gemeinde Hohenahr erhältlich, ebenso werden die Bestellscheine im Nachrichten- und Anzeigenblatt der Gemeinde Hohenahr veröffentlicht. |
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| Bestellungen für Energieholz sind ausschließlich an: holzverkauf@hohenahr.de zu schicken. |
| 2. | Bestellungen per Post, telefonisch oder Übergabe werden nicht angenommen. Bei fehlender Unterschrift wird die Bestellung ebenfalls nicht berücksichtigt. |
| 3. | Die Abgabe von Buchen-Industrieholz erfolgt in dieser Saison zu einem späteren Zeitpunkt nach Verfügbarkeit und kann im Bestellschein unter Punkt 4 vorangemeldet werden. Die Vergabe von Buchen-Industrieholz erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Losverfahren. |
| 4. | Industrieholz wird in Fixlängen/ baumfallende Längen, gerückt an festen Waldwegen als Polder angeboten. |
| 5. | Schlagabraum in Flächenlosen zur Selbstwerbung wird nicht mehr abgeben, es besteht aber die Möglichkeit, gerücktes „Restholz“ am Weg zu erwerben. |
| 6. | Kurzholz (Meterholz) wird von der Gemeinde nicht mehr angeboten. |
| 7. | Die Industrie- und Brennholzpreise gelten einheitlich für die Revierförsterei Hohenahr und betragen für die Saison 2023/2024: |
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| 1. 80,00 € je Festmeter Buchen-Industrieholz, incl. 7 % MwSt., |
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| 2. 70,00 € je Festmeter Eichen-Industrieholz, incl. 7 % MwSt., |
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| 3. 50,00 € je Festmeter Nadelholz-Industrieholz incl. 7% MwSt., |
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| 4. 40,00 € je Raummeter Buchen/Eichen-Schlagabraum (Restholz), incl. 7 % MwSt., |
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| Für das Holz ist eine Mindestbestellmenge von 5 Festmetern (fm) erforderlich. |
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| Die Abgabe ist auf eine Gesamtmenge von 10 fm pro Haushalt an Privatkunden aus Hohenahr begrenzt. |
| 8. | Wichtig! Der Abtransport von bereits aufgearbeitetem Brennholz, welches noch im Wald lagert, muss im Einzelfall aus Sicherheitsgründen, im eigenen Interesse, mit dem zuständigen Revierleiter abgestimmt werden. |
| 9. | Aufgrund des hohen Eichenholzanteils in der Revierförsterei Hohenahr ist der Preis für Eichen-Industrieholz günstiger als der Preis für Buchen-Industrieholz. Wir bitten um Beachtung der gesonderten Hinweise zur Aufarbeitung von Eichenenergieholzes und Lagerung im Zusammenhang mit dem Eichenprachtkäferbefall in Hohenahr. |
| 10. | Durch das maschinelle Rücken des Holzes kann es zu Mehr- oder Minderlieferungen von der Bestellmenge kommen. Diese Lieferabweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt von der Bestellung. |
| 11. | Skonto wird nicht gewährt. |
| 12. | Ein Recht auf Zuteilung der gewünschten Holzart besteht nicht. Der Gemeindevorstand behält sich das Recht auf Kürzung der bestellten Brennholzmenge vor, soweit die Gesamtbestellmenge die Liefermöglichkeiten aus dem Gemeindewald übersteigen. |
| 13. | Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem andern Gemarkungs-/Ortsteil erfolgen. |
| 14. | Die Holzrechnung wird durch die Gemeinde Hohenahr erstellt. |
| 15. | Die Holzabfuhr darf erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgen. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr kann Abweichungen bei entsprechender Begründung zulassen. Die Holzrechnung ist bei der Abfuhr mitzuführen, diese berechtigt zur Wegebenutzung im Rahmen der Brennholzaufarbeitung und Abfuhr. |
| 16. | Nach Zugang der Holzrechnung kann das bestellte Holz von der Gemeinde Hohenahr nicht mehr zurückgenommen werden. |
| 17. | Qualitätsmängel und Reklamationen über nicht vorhandenes Holz können nur innerhalb einer Woche nach Zugang der Holzrechnung geltend gemacht werden. Nach diesem Termin geht die Gefahr der Verschlechterung, des Verlustes usw. auf den Käufer über. |
| 18. | Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald darf gemäß aktueller Unfallverhütungsvorschriften nur mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Handschuhe und Schnittschutzschuhe) durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägenhandhabung für Brennholznutzer/ Selbstwerber (Modul 1, „Motorsägen-Führerschein“) erforderlich. Dieser muss bei der Erstbestellung als schriftliche Kopie beigefügt werden. Alleinarbeit mit der Motorsäge im Wald ist nicht zulässig. Die Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylat) und biologisch abbaubaren Sägekettenhaftölen ist im Gemeindewald Hohenahr vorgeschrieben. |
| 19. | Die Aufarbeitung von Brennholz im Kommunalwald darf an Werktagen in dem Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang vorgenommen werden. Die Arbeiten müssen bis zum 30. April 2024 abgeschlossen sein. |
Für alle offenen Fragen steht Ihnen der Revierforstbeamte Reimund Bender unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
| Mobil: | 0175-2214747 | Festnetz: | 06446-922268 |
| eMail: | |||
| Rechnungsstellung Herr Meinl | |||
| Mobil: | 0175-5237135 |
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