Der Eichenprachtkäfer bedroht, bedingt durch Klimawandel und Trockenstress, die mittelhessischen Wälder. Er macht leider auch nicht vor dem Wald in Hohenahr Halt. Wie in allen Nachbarkommunen und im Staatwald sind bereits zum Teil erhebliche Schäden entstanden.
Um ein weiteres Ausbreiten des Schädlings zu verhindern, wird gemäß Beschluss des Gemeindevorstands der Gemeinde Hohenahr vom 09.10.2023 in der kommenden Einschlagssaison der Schwerpunkt des Holzverkaufs an private Selbstwerber bei der Eiche liegen. Wegen drohender weiterer Schäden und Verlust von Eichenbeständen muss sämtliches erworbenes Brennholz bis spätestens Ende April 2024 aufgearbeitet und aus dem Wald entfernt werden. Das Lagern von aufgearbeitetem Brennholz im Wald ist nicht mehr erlaubt.
Der Eichenprachtkäfer schädigt nicht das Holz, sondern bleibt in der Rinde, ähnlich wie beim Borkenkäfer, und unterbricht dort die Nährstoffleitbahnen des Baumes.
Eiche hat einen hohen Brennwert, vergleichbar mit der Buche. Sie kann mehrere Jahre gelagert werden, ohne dass der Brennwert absinkt. Die Rinde löst sich in der Regel ab dem zweiten Jahr der Lagerung vom Splintholz ab.
Alle Selbstwerber leisten durch den Kauf von Eichenindustrieholz und Eichenrestholz am Weg einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer Eichenwälder.
Nähere Angaben zum sonstigen Verkauf von Brennholz entnehmen Sie bitte den Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Gemeinde Hohenahr. Diese werden ab der 42. Kalenderwoche auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr (www.hohenahr.de) sowie im Nachrichten- und Anzeigenblatt der Gemeinde Hohenahr zu finden sein.