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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Kommunalwahl am 14. März 2021;

Nachrücken in die Gemeindevertretung

Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung stelle ich fest, dass für Herrn Simon Grebdeldinger aus Ahrdt als nächster noch nicht berücksichtigter Bewerber des Wahlvorschlags Nr. 3 - SPD - mit den meisten Stimmen Herr Bernd Schäfer, wh. Hartlingsgärten 8, 35644 Hohenahr OT. Erda, in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr nachrückt.

Herr Grebeldinger hat sein Mandat niedergelegt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, OT. Erda, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr, schriftlich einzureichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erklären.

Hohenahr, den 16. Oktober 2023

gez.
Storch
Gemeindewahlleiterin