In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass auf gemeindeeigenen Flächen - insbesondere im Übergangsbereich zwischen Wohngebieten und dem angrenzenden Wald - illegal Holz gelagert wird. Gerade die Waldwege parallel der Talbergstraße in Mudersbach und Buchenweg in Erda sind hier in den Fokus gerückt. Aus diesem Grund weist die Gemeinde nachdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Gegenständen und Holz auf gemeindlichen Grundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung eine unzulässige Sondernutzung darstellt.
Die unzulässigen Holzlagerplätze im Außenbereich und an Waldrändern führen zu erheblichen Problemen, die nicht länger toleriert werden können:
Die Eigentümer der dort gelagerten Holzvorräte werden hiermit dringend aufgefordert, das Holz eigenständig zu entfernen und auf private Grundstücke zu verbringen.
Für die vollständige Räumung der illegalen Lagerplätze wird eine Frist von 4 Wochen (bis zum 18. November 2026) gesetzt.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Die Fortführung der illegalen Lagerung im Außenbereich verstößt gegen das Hessische Nachbarschafts- und Baurecht sowie das Hessische Waldgesetz.
Sollte das Holz nicht fristgerecht entfernt werden, kann die Gemeinde die kostenpflichtige Räumung veranlassen. Zudem können Bußgelder wegen unzulässiger Sondernutzung und Verstößen gegen den Landschafts- und Brandschutz verhängt werden.
Helfen Sie mit, unsere Natur zu schützen und die Sicherheit in unserer Gemeinde zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!