Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 17.10.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
Im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf *) | 418.300,00 | Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf *) | 418.300,00 | Euro |
| mit einem Saldo | 0,00 | Euro |
|
|
|
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 | Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 | Euro |
| mit einem Saldo | 0,00 | Euro |
|
|
|
| augeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbetrag von | 0,00 | Euro, |
*) inclusive Finanzerträge
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 4.350,00 | Euro |
|
|
|
| und dem Gesamtbetrag der |
|
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
| mit einem Saldo von | 0,00 | Euro |
|
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
|
|
|
| mit einem Saldo von | 0,00 | Euro |
|
|
|
| Ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 4.350,00 | Euro |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
1.) Mitgliedbeitrag / Umlage
Die Mitgliedsbeiträge/Umlagen werden gemäß § 23 Abs. 4 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2024 auf 349.100 Euro wie folgt festgesetzt (Durchschnitt der FiBu-Buchungen der Jahre 2020 -2022):
| Gemeinde | Buchungen | % | Teilbetrag | Euro |
| a) | Bischoffen | 35.251 | 23,01 | 80.337,49 | Euro |
| b) | Hohenahr | 52.135 | 34,03 | 118.815,60 | Euro |
| c) | Mittenaar | 37.739 | 24,64 | 86.008,44 | Euro |
| d) | Siegbach | 28.055 | 18,32 | 63.938,47 | Euro |
| Gesamt | 153.180 | 100 | 349.100,00 | Euro |
Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.
2.) Gebühr Kassengeschäfte Dritter
Für die Kassengeschäfte Dritter werden folgende Gebühren festgelegt:
| 1. Grundgebühr (Organisationspauschale) | 1.000,00 € /jährlich |
| 2. Buchungsgebühr | 1,95 € / pro Buchung |
Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kommunal- und Finanzaufsicht des Lahn-Dill-Kreises hat unseren Haushalt geprüft, unsere Haushaltssatzung enthält weder zustimmungsbedürftige noch genehmigungspflichtige Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.11.2023 bis 15.11.2023 während der Öffnungszeiten wie folgt aus: KommunalServiceVerband im Rathaus 35649 Bischoffen, OT Niederweidbach, Schulstraße 23, Untergeschoss Zimmer U02.
Daneben kann der Haushalt auch über unsere Homepage „www.ksv-aartal.de“ eingesehen werden.
Bischoffen, 26.10.2023