| 1. | Ab der Saison 2025/2026 besteht die direkte Bestellmöglichkeit über ein Onlineformular auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr (www.hohenahr.de). |
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| Der Bestellschein in Papierform ist weiterhin im Rathaus der Gemeinde Hohenahr zu den Öffnungszeiten an der Information erhältlich und wird außerdem im Nachrichten- und Anzeigenblatt veröffentlicht. |
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| Er ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bei fehlender Unterschrift wird die Bestellung nicht berücksichtigt. Es wird gebeten, den Bestellschein nur an der Information oder im Briefkasten des Rathauses abzugeben. |
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| Mündliche oder telefonische Bestellungen werden nicht angenommen. |
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| Bestellungen können bis zum 01. Dezember 2025 aufgegeben werden. |
| 2. | Industrieholz wird in Fixlängen/ baumfallende Längen, gerückt an festen Waldwegen als Polder angeboten. |
| 3. | Schlagabraum in Flächenlosen zur Selbstwerbung wird nicht mehr abgeben, es besteht aber die Möglichkeit gerücktes „Restholz“ am Weg zu erwerben. |
| 4. | Aus forst- und betriebswirtschaftlichen Gründen kann die Zuteilung der bestellten Brennholzmenge nicht immer in der Gemarkung des Wohnortes des Bestellers, sondern ggf. in einem andern Gemarkungs-(Orts-)-teil erfolgen. |
| 5. | Kurzholz (Meterholz) wird von der Gemeinde Hohenahr nicht angeboten. |
| 6. | Die Industrie- und Brennholzpreise gelten einheitlich für die Revierförsterei Hohenahr und betragen für die Saison 2025/2026: |
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| 80,00 € je Festmeter Buchen-Industrieholz, incl. 7 % MwSt., |
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| 65,00 € je Festmeter Eichen-Industrieholz, incl. 7 % MwSt., |
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| 40,00 € je Festmeter Nadelholz-Industrieholz incl. 7% MwSt., |
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| 30,00 € je Raummeter Buchen/Eichen-Schlagabraum (Restholz), incl. 7 % MwSt., |
| 7. | Die Abgabe ist auf eine Gesamtmenge von 10 fm pro Haushalt an Privatkunden begrenzt. |
| 8. | Es erfolgt kein Barverkauf. |
| 9. | Die Holzrechnung wird durch die Gemeinde Hohenahr erstellt. Skonto wird nicht gewährt. |
| 10. | Wichtig! Der Abtransport von bereits aufgearbeitetem Brennholz, welches noch im Wald lagert, muss im Einzelfall aus Sicherheitsgründen, im eigenen Interesse, mit der Gemeinde Hohenahr abgestimmt werden. |
| 11. | Die Holzabfuhr darf erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgen. Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr kann Abweichungen bei entsprechender Begründung zulassen. Die Holzrechnung ist bei der Abfuhr mitzuführen, diese berechtigt zur Wegebenutzung im Rahmen der Brennholzaufarbeitung und Abfuhr. |
| 12. | Nach Zugang der Holzrechnung kann das bestellte Holz von der Gemeinde Hohenahr nicht mehr zurückgenommen werden. |
| 13. | Qualitätsmängel und Reklamationen über nicht vorhandenes Holz können nur innerhalb einer Woche nach Zugang der Holzrechnung geltend gemacht werden. Nach diesem Termin geht die Gefahr der Verschlechterung, des Verlustes usw. auf den Käufer über. |
| 14. | Die Aufarbeitung des Brennholzes vor Ort im Wald darf gemäß aktueller Unfallverhütungsvorschriften nur mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Handschuhe und Schnittschutzschuhe) durchgeführt werden. Für die Aufarbeitung des Holzes im Wald ist mindestens die Teilnahme an einer Kurzunterweisung zur Arbeitssicherheit in der Motorsägenhandhabung für Brennholznutzer/ Selbstwerber (Modul 1, „Motorsägen-Führerschein“) erforderlich. |
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| Bei einer Erstbestellung ist der Nachweis als schriftliche Kopie beizufügen. |
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| Alleinarbeit mit der Motorsäge im Wald ist nicht zulässig. Die Verwendung von Sonderkraftstoff und biologisch abbaubaren Sägekettenhaftölen ist im Gemeindewald Hohenahr vorgeschrieben. |
| 15. | Die Aufarbeitung von Brennholz im Kommunalwald darf an Werktagen in dem Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang vorgenommen werden. |
| 16. | Die Lagerung von aufgearbeitetem Holz, am Wegesrand oder anderen Flächen im Gemeindewald ist untersagt und kann durch die Gemeinde Hohenahr entfernt werden. |
| 17. | Die Aufarbeitung muss bis zum 30. April 2026 abgeschlossen sein. |
(Rückfragen und Rechnungserstellung)
| Herr Meinl | eMail: | holzverkauf@hohenahr.de |
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| Mobil: | 0175-5237135 |