Am 19. Dezember 2023 endet die Amtszeit der Schiedsperson des Hohenahrer Schiedsamts Reiner Jüngst aus Mudersbach.
Nach § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23. März 1994 (GVBl. I S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2018 (GVBl. I S. 362), ist eine Wahl der Schiedsperson mit dem Hinweis öffentlich bekannt zu machen, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können.
Die Gemeinde Hohenahr schreibt daher die ehrenamtliche Stelle einer Schiedsperson hiermit öffentlich aus.
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr auf die Dauer von fünf Jahren.
Das Ehrenamt kann im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedspersonen werden in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarstreitigkeiten, bei Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Weitere Informationen zum Schiedsamt erteilt im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Frau Cornelia Storch, Tel. 06446-9230-25.
Bewerbungen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern werden bis zum 17. November 2023 in schriftlicher Form erbeten an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr.