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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abwasserverband Oberes Aartal

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 421 und GVBl 2020, Seite 112) in Verbindung mit §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) sinngemäß, hat die Verbandsversammlung am 01.11.2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.475.000

EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.474.467

EUR

mit einem Saldo von

533

EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0

EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0

EUR

mit einem Saldo von

0

EUR

ausgeglichen/mit einem Überschuss/ Fehlbedarf von

533

EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

298.700

EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.380.000

EUR

mit einem Saldo von

-1.081.300

EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

EUR

mit einem Saldo von

0

EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss/

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-1.081.300

EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite (Liquiditätskredite), die im Haushaltsjahr2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Mitgliedsbeiträge (Umlagen) werden nach § 30 ff der Verbandssatzung des AV Oberes Aartal in der Fassung vom 27.10.2021 erhoben. Für das Haushaltsjahr 2024 werden die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgesetzt:

Gemeinde

Beitragsverhältnis

Summe

Bischoffen

31,07 %

350.469,60 €

Hohenahr

45,62 %

514.593,60 €

Siegbach

23,31 %

262.936,80 €

Summe

100,00 %

1.128.000,00 €

§ 8

Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung werden folgende Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft festgelegt:

  1. Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Absatz 2 Nr.1 und 3 HGO wird auf 5% des veranschlagten Gesamtbetrages der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt.

  2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Verbandsvorstand hat der Verbandsversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

  3. Investitionen sind gemäß §12 Absatz 1 GemHVO ab 50.000 € von erheblicher finanzieller Bedeutung.

Bischoffen, den 01.11.2023

Verbandsvorstand

gez. Markus Ebertz,

Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält zustimmungs- bzw. genehmigungsbedürftige Bestandteile. Die Genehmigung (hier allgemeine Zustimmung) nach § 105 HGO der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ allgemeine Zustimmung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbands-gesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. De-zember 2019 (GVBl. S. 421 und GVBl 2020, Seite 112) und gemäß § 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der aktuell geltenden Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Oberes Aartal die

Genehmigung (hier allgemeine Zustimmung) 2024

zur Inanspruchnahme von Kassen bzw. Liquiditätskrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbetrags von 100.000,00 € (in Worten: Einhunderttausend Euro).

Auflagen 2024:

  1. Weiterhin erwarten wir, dass die Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 sach- und zeitgerecht erfolgt und wir über den Aufstellungsbeschluss und die „drei Rechnungen“ zeitnah informiert werden und auch zukünftig an Ihrem Berichtswesen teilhaben dürfen.

  2. Die Haushaltsbegleitverfügung ist gem. § 97 Abs. 4 HGO zu veröffentlichen und wir empfehlen auch entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form nicht nur über die Genehmigung, sondern auch die Begleitverfügung zu informieren und uns bis zum Jahresende 2023 entsprechende Nachweise zu übersenden.

Wetzlar, 10.11.2023

Im Auftrag
gez. Jochem, Verwaltungsoberrat

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme nach § 97 Abs. 4 HGO vom 27. November bis 5. Dezember 2023 im Betriebsgebäude der Kläranlage Bischoffen, An der B255, 35649 Bischoffen, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Bischoffen, den 24.11.2023

Verbandsvorstand

gez. Markus Ebertz,

Verbandsvorsteher