Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 15.10.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
Im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf *) | 423.000,00 | Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf *) | 423.000,00 | Euro |
| mit einem Saldo | 0,00 | Euro |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 | Euro |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 | Euro |
| mit einem Saldo | 0,00 | Euro |
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| augeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbetrag von | 0,00 | Euro, |
*) inclusive Finanzerträge
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -4.900,00 | Euro |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -22.000,00 | Euro |
| mit einem Saldo von | -22.000,00 | Euro |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 | Euro |
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| mit einem Saldo von | 0,00 | Euro |
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| Ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 26.900,00 | Euro |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
1.) Mitgliedbeitrag / Umlage
Die Mitgliedsbeiträge/Umlagen werden gemäß § 23 Abs. 4 der Verbandssatzung für das Haushaltsjahr 2025 auf 349.000 Euro wie folgt festgesetzt (Durchschnitt der FiBu-Buchungen der Jahre 2021 -2023):
| Gemeinde | Buchungen | % | Teilbetrag | Euro |
| a) | Bischoffen | 34.527 | 22,92 | 79.965,22 | Euro |
| b) | Hohenahr | 49.577 | 32,90 | 114.819,44 | Euro |
| c) | Mittenaar | 39.065 | 25,92 | 90.473,68 | Euro |
| d) | Siegbach | 27.522 | 18,26 | 63.741,66 | Euro |
| Gesamt | 150.691 | 100 | 349.000,00 | Euro |
Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.
2.) Gebühr Kassengeschäfte Dritter
Für die Kassengeschäfte Dritter werden folgende Gebühren festgelegt:
| 1. | Grundgebühr (Organisationspauschale) | 1.000,00 € /jährlich |
| 2. | Buchungsgebühr | 1,95 € / pro Buchung |
Als Buchung im Sinne dieser Festsetzung gilt die im FiBu-Journal ausgewiesene Buchungszeile.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Festlegung von Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft:
Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Absatz 2 Nr. 3 HGO wird auf 5 % des veranschlagten Gesamtbetrages der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. Auszahlungen des Finanzhaushaltes festgesetzt.
Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 10.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Verbandsvorstand hat der Verbandsversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Bischoffen, 15.10.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kommunal- und Finanzaufsicht des Lahn-Dill-Kreises hat unseren Haushalt geprüft, unsere Haushaltssatzung enthält weder zustimmungsbedürftige noch genehmigungspflichtige Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.12.2024 bis 11.12.2024 während der Öffnungszeiten wie folgt aus: KommunalServiceVerband im Rathaus 35649 Bischoffen, OT Niederweidbach, Schulstraße 23, Untergeschoss Zimmer U02.
Daneben kann der Haushalt auch über unsere Homepage „www.ksv-aartal.de“ eingesehen werden.
Bischoffen, 13.11.2024