Titel Logo
Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 47/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abstellen und Ablegen von Blumenschmuck und ähnlichem auf den Friedhöfen der Gemeinde Hohenahr

Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeinde Hohenahr erneut darauf hinweisen, dass auf den pflegefreien Grabstätten Urnenrasenfeld, pflegefreies Erdreihengrab, Baumgrabstätte und an den Urnenstelen das Abstellen bzw. Ablegen von Blumen, Vasen, Blumenschalen, Skulpturen oder ähnlichem nicht gestattet ist.

Geregelt ist dies in den §§ 20 Absatz 4, 27a Absatz 4, 26 Absatz 4 und 32a Absatz 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Hohenahr.

Nur so ist eine ordnungsgemäße Pflege durch die Bediensteten der Gemeinde Hohenahr möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Mitarbeiter angehalten sind, den Blumenschmuck oder ähnliches zu entfernen.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Frau Schäck ist unter Tel. 06446 9230-10 zu erreichen.