| hier: | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) |
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| Allgemeine Ziele und Zwecke |
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| Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB |
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.
Der Geltungsbereich liegt am südlichen Ortsrand von Hohensolms am südlichen Ende der Straße „Bleichgärten“.
Im Süden und Westen grenzen Waldflächen an. Im Osten liegt der weitere Verlauf der Straße „Bleichgärten“, welche in den Wald führt.
Im Norden des Geltungsbereiches liegt das Grundstück der Feuerwehr (das Grundstück liegt teilweise auch innerhalb des Geltungsbereiches).
Allgemeine Ziele und Zwecke
Durch Änderung des Flächennutzungsplanes sollen bei gleichzeitiger Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Scheuernwaldwies“ die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung auf der noch unbebauten Fläche des ehemaligen Festplatzes vorbereitet werden.
Diese Fläche ist daher in der Flächennutzungsplan-Änderung als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Zusätzlich wurde die nördliche Teilfläche des ehemaligen Festplatzes aufgenommen, die zwischenzeitlich für die Feuerwehr bebaut wurde. Diese Fläche wird aufgenommen, da sie ebenfalls im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Festplatz dargestellt ist.
Dieser Teilbereich wird als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Feuerwehr“, in die Flächennutzungsplan-Änderung aufgenommen. Sie ist in der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Scheuernwaldwies“ bereits als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ festgesetzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
https://www.hohenahr.de/bauen-umwelt/bauen/bauleitplanverfahren/
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Änderung und die Begründung) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 11.12.2023 bis einschl. 19.01.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr unter https://www.hohenahr.de/bauen-umwelt/bauen/bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6,
35644 Hohenahr im II. Obergeschoss, Raum 32, in den Zeiträumen
vom 11.12.2023 bis einschließlich 22.12.2023
sowie vom 02.01.2024 bis 19.01.2024
öffentlich ausgelegt.
Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.
Montag - Freitag: 08:00-12:00 h sowie
Dienstag: 13:30-15:30 h
Donnerstag: 14:00-18:00 h
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen bis zum 19.01.2024 abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenahr oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.