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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hohenahr

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Scheuernwaldwies", Gemarkung Hohensolms

hier:

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Allgemeine Ziele und Zwecke

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Der Geltungsbereich liegt am südlichen Ortsrand von Hohensolms am südlichen Ende der Straße „Bleichgärten“.

Im Süden und Westen grenzen Waldflächen an. Im Osten liegt der weitere Verlauf der Straße „Bleichgärten“, welche in den Wald führt.

Im Norden des Geltungsbereiches liegt das Grundstück der Feuerwehr.

In den Geltungsbereich wurde auch die Parzelle der Straße „Bleichgärten“ ab dem Grundstück „Bleichgärten Nr. 7“ in Richtung Süden bis auf Höhe des geplanten Gewerbegrundstückes aufgenommen.

Allgemeine Ziele und Zwecke

Durch Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung auf der Fläche des ehemaligen Festplatzes vorbereitet werden.

Da die vorhandene Straße Bleichgärten in keinem Bebauungsplan als Straße festgesetzt ist, wurde sie ebenfalls in den Geltungsbereich übernommen.

Der Bebauungsplan dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschließlich der Erschließung.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung des Bebauungsplanes, die textlichen Festsetzungen und die Begründung) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit

vom 11.12.2023 bis einschl. 19.01.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Hohenahr unter https://www.hohenahr.de/bauen-umwelt/bauen/bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten mit Publikumsverkehr im Rathaus der Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr im II. Obergeschoss, Raum 32, in den Zeiträumen

vom 11.12.2023 bis einschließlich 22.12.2023

sowie vom 02.01.2024 bis 19.01.2024

öffentlich ausgelegt.

Während dieses Zeitraumes hat die Öffentlichkeit auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Öffentlichkeit kann sich informieren und durch Wünsche und Anregungen die Planung beeinflussen.

Die Öffnungszeiten sind:
  • Montag - Freitag: 08:00-12:00 h sowie

  • Dienstag: 13:30-15:30 h

  • Donnerstag: 14:00-18:00 h

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen bis zum 19.01.2024 abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel schriftlich, adressiert an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenahr oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ingenieurbüro Zillinger, Gießen, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenahr
Markus Ebertz, Bürgermeister