Titel Logo
Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

​​​​​​​Abwasserverband Oberes Aartal Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans (Haushaltsbeschluss) und Bekanntmachung für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2024 (GVBl. 2024 Nr. 54) in Verbindung mit §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S.142), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) sinngemäß, hat die Verbandsversammlung am 29.10.2025 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.409.500

EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.409.300

EUR

mit einem Saldo von

200

EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0

EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0

EUR

mit einem Saldo von

0

EUR

ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von

200

EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

226.100

EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.173.035

EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.680.500

EUR

mit einem Saldo von

1.492.535

EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

EUR

mit einem Saldo von

0

EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss /

Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

1.718.635

EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.605.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite (Liquiditätskredite), die im Haushaltsjahr2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.715.000,- EUR festgesetzt.

§ 5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

Mitgliedsbeiträge werden nach § 30 ff der Verbandssatzung des AV Oberes Aartal in der Fassung vom 27.10.2021 erhoben. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgesetzt:

1) Umlage

2) Investitionsbeitrag

§ 8

Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung werden folgende Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft festgelegt:

1.

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Absatz 2 Nr.1 und 3 HGO wird auf 5% des veranschlagten Gesamtbetrages der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt.

2.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 50.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Verbandsvorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Verbandsvorstand hat der Verbandsversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.

Investitionen sind gemäß §12 Absatz 1 GemHVO ab 50.000 € von erheblicher finanzieller Bedeutung.

Bischoffen, den 29.10.2025

Verbandsvorstand
gez. Markus Ebertz,
Verbandsvorsteher

Bekanntmachung der Festsetzung des Haushaltsplans (Haushaltsbeschluss)

Der vorstehende Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans (Haushaltsbeschluss) für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er enthält genehmigungsbedürftige Bestandteile. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung nach den §§ 102, 103, 105 und 106 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 des Haushaltsbeschlusses ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Gemäß den Vorgaben des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz in der aktuellen Fassung und in Verbindung mit den §§ 97, 97a und 102, 103, 105 und 106 der Hessischen Gemeindeordnung, ebenfalls in der aktuell geltenden Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Oberes Aartal aufbauend auf der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 29. Oktober 2025 die

Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2026

a)

zur Aufnahme von Kassen- bzw. Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von

2.715.000 € (i. W.: zwei Millionen siebenhundertfünfzehntausend Euro)

b)

des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von § 102 HGO in Höhe von

6.605.000 € (i. W.: sechs Millionen sechshundertfünftausend Euro)

Die Haushaltssatzung 2026 beinhaltet über diese beiden Aspekte keine genehmigungsbedürftigen Inhalte und ist mit folgenden Auflagen verbunden:

Auflagen:

1.

Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist der Verbandsversammlung gemäß § 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen. Den Beleg für die Information und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung (mit Auflagen) bitten wir bis zum 30. Dezember 2025 zu übersenden.

2.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 hat fristgerecht im Sinne der Vorgaben des § 112 Abs. 5 HGO zu erfolgen. Die sich aus § 112 Abs. 5 HGO ergebenden Informationspflichten bitten wir bis zum 10. Juni 2026 zu erfüllen.

3.

An Ihrem sehr informativen und aussagekräftigen Berichtswesen möchten wir auch 2026 teilhaben und bitten deswegen um Information innerhalb von vier Wochen nach dem Stichtag, zu dem Sie den Gremien berichten. In das Berichtswesen sind weiterhin - im Sinne einer Baukostenkontrolle - Informationen über Art und Umfang der Umsetzung der Investitionen aufzunehmen.

Wetzlar, 25.11.2025

Im Auftrag
gez. Jochem, Verwaltungsoberrat

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 15. bis 23. Dezember 2025 im Betriebsgebäude der Kläranlage Bischoffen, An der B255, 35649 Bischoffen, jeweils von 9 - 15 Uhr öffentlich aus und wird im Internet unter www.hohenahr.de/rathaus-politik/einrichtungen/abwasserverband bis zum Ende seiner Gültigkeit veröffentlicht.

Bischoffen, den 12.12.2025

Verbandsvorstand

gez. Markus Ebertz, Verbandsvorsteher