Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
auch in diesem Jahr benötigen wir wieder die Wasserzählerstände für die Verbrauchsabrechnung 2022. In einer großen Tauschaktion wurden etwa 1.600 Hauptwasserzähler durch digitale Ultraschallwasserzähler ersetzt. Diese Zählerstände werden in der ersten Januarwoche automatisch übermittelt.
Für die Haushalte, deren Wasserzähler noch nicht getauscht werden konnten, sowie Nebenzähler für Zisterne oder Garten, benötigen wir weiterhin den Wasserzählerstand. Hier werden wir Ablesekarten an alle betreffenden Haushalte verschicken.
Wir bitten Sie, spätestens bis zum 02. Januar 2022 die Zählerstände abzulesen. Für die Übermittlung der Ablesewerte stehen Ihnen folgende Rückmeldewege zur Verfügung:
Zählerstände, die nach dem 02. Januar 2022 eingehen, werden nur bei starker Abweichung zum Schätzwert berücksichtigt!