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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 6/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Einfach wählen
  1. Was wird gewählt?
  2. Wie wird gewählt?
  3. Ablauf der Wahl?
  4. Wahlergebnisse?
1. Was wird gewählt?

Am 15.03.2026 findet die Kommunalwahl statt. Dabei wird die Stadtverordnetenversammlung, Gemeindevertretung, Ortsbeiräte und der Kreistag gewählt. Diese kümmern sich um Entscheidungen in der Kommune, zum Beispiel über Regeln, Interessen der Bürger und wichtige öffentliche Aufgaben.

Wenn Ihnen also wichtig ist, welche Entscheidungen in Hohenahr und ihrem Landkreis getroffen werden, gehen Sie wählen!

2. Wie wird gewählt?

Damit Sie an der Wahl ihre Stimme abgeben können, müssen sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedstaates besitzen. Außerdem müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens dem 01.02.2026 einen Wohnsitz in der Gemeinde Hohenahr besitzen. Des Weiteren sollten Sie nicht dem Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wenn sie wahlberechtigt sind, bekommen sie eine Wahlbenachrichtigung, wo Ihnen ein bestimmter Wahlraum zugewiesen wird, in dem Sie am Tag der Wahl, Ihre Stimme abgeben dürfen. Sollten sie keine Möglichkeit haben, am 15.03.26 ihr Wahllokal zu besuchen, können sie einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises beantragen.

Dies können Sie ab Montag den 02.02.26 und bis einschließlich Freitag den 13.03.26, mithilfe der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung oder online auf der Homepage der Gemeinde Hohenahr im Bereich der „Kommunalwahl 2026- Wahlschein beantragen“, anfordern.

3. Ablauf der Wahl

Sie dürfen so viele Stimmen verteilen, wie viele Vertreter und Vertreterinnen zu wählen sind. Für unsere Gemeinde sind 19 Sitze in der Gemeindevertretung, 5 Sitze im Ortsbeirat von Erda und 3 in den jeweils anderen Ortsteilen der Gemeinde zu verteilen. Für den Kreistag gibt es 81 Vertreter und Vertreterinnen zur Auswahl.

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man "Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man "Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

4. Wahlergebnisse

Für das Auszählen und die Aufsicht der Wahlen in den entsprechenden Wahllokalen werden ehrenamtliche Wahlhelfer und Wahlhelferinnen gesucht, die in Schichten eingeteilt werden und anschließend ein Erfrischungsgeld erhalten.

Wenn Sie Interesse haben aktiv an der Durchführung der Wahlen mitzuwirken, wenden sie sich an Frau Cornelia Storch (Tel. 06446-9230-25, Fax: 06446-9230-925) oder per Mail an c.storch@hohenahr.de oder an Frau Manuela Neuweger (Tel. 06446-9230-31, Fax: 06446-9230-931) oder per Mail an m.neuweger@hohenahr.de.

Die Trendwahlergebnisse werden am Sonntagabend nach der Wahl auf der Homepage der Gemeinde Hohenahr veröffentlicht und laufend aktualisiert.

Nutzen Sie die Möglichkeit und gehen Sie wählen!

Herzlichst Ihr Bürgermeister
Markus Ebertz