Bald steht die Frühjahrsbepflanzung an. Bitte bedenken Sie, dass nach der gültigen Friedhofs- und Bestattungssatzung die Urnengrabstätten bei denen die Ruhefrist / das Nutzungsrecht abgelaufen ist, abzuräumen und fachgerecht zu entsorgen sind.
Die Platte und die Überurne der Einzelstelen haben Sie käuflich erworben und gehört somit Ihnen. Möchten Sie diese ausgehändigt bekommen, oder sind Sie unsicher, ob Ihr Grab dabei ist, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Hohenahr.
Der Begriff „Ruhefrist“ besagt, dass die Gemeinde die Ruhestätte in dieser Zeit nicht wieder belegen darf und nicht wie irrtümlich angenommen, dass die Gräber so lange liegen bleiben müssen. Dies bedeutet, dass Sie natürlich ein Grab auch vor Ablauf der Ruhefrist abräumen können.
Kann die Abräumung und Entsorgung nicht selbst vorgenommen werden, kann dies auch durch unsere Gemeindemitarbeiter erfolgen.
Ausnahme bildet das Räumen der Stelen, dies muss durch die Gemeinde erfolgen.
Die Gebühr beträgt für:
Möchten Sie jedoch das bestehende Grab Ihre Familienangehörigen weiterhin pflegen, ist eine Nutzungsverlängerung auf Antrag und gegen Gebühr möglich.
Sollten Sie diesen Wunsch haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Zimmer 11,
Frau Schäck, Tel. 06446-9230-10, oder via E-Mail: c.schaeck@hohenahr.de
Für Ihre Fragen zum Thema „Friedhof“ steht das Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Hohenahr gerne zur Verfügung.