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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Abstellen und Ablegen von Blumenschmuck und ähnlichem auf den Friedhöfen der Gemeinde Hohenahr

Aus gegebenem Anlass, möchte die Gemeinde Hohenahr erneut darauf hinweisen, dass bei Grabmalen im Urnenrasenfeld und bei den pflegefreien Erdreihengräbern eine Freifläche von 10 cm zu allen Seiten gegeben sein muss. Dies bedeutet, dass das Abstellen bzw. Ablegen von Blumenschmuck, Skulpturen etc. dort nicht gestattet ist.

Das gleiche gilt für die anderen pflegefreien Grabarten (Baumgrabstätten und den Urnenstelen), auch hier ist ein Abstellen bzw. Ablegen untersagt.

Geregelt ist dies in den §§ 20 Absatz 3, 27a Absatz 4, 26 Absatz 5 und 32a Absatz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Hohenahr.

Nur so ist eine ordnungsgemäße Pflege durch die Bediensteten der Gemeinde Hohenahr möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Mitarbeiter angehalten sind, den Blumenschmuck oder ähnliches bei Bedarf zu entfernen.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Frau Schäck ist unter Tel. 06446 9230-10 zu erreichen.