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Nachrichten- und Anzeigenblatt für die Gemeinde Hohenahr
Ausgabe 8/2024
Gestaltung Innenteil Seite 3
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Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb  „Mein Lieblingsplatz“ 2023

Unter diesem Motto veranstaltet die Gemeinde Hohenahr in 2023/2024 einen Fotowettbewerb. Das Thema bietet sicherlich eine große Bandbreite an Motiven in unserer Gemeinde und jede/-r kann mitmachen! Gesucht sind ausschließlich Fotos, die in Hohenahr aufgenommen wurden.

Pro Person können maximal drei Bilder auf der Webseite der Gemeinde Hohenahr unter

https://www.hohenahr.de/rathaus-politik/aktuelles/fotowettbewerb/upload/ hochgeladen werden (mindestens 2 MB und möglichst im Querformat).

Der Teilnahmeschluss ist am 28. Februar 2024. Später eingehende Motive können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus allen eingereichten Bildern wählt eine unabhängige Jury im Frühjahr 2024 die besten Bilder aus. Alle Teilnehmenden werden zu der Prämierung eingeladen und die GewinnerInnen erstmals an diesem Abend bekanntgegeben.

Für die drei besten Fotos werden folgende Geldpreise ausgelobt:

1. Preis

250,00 €,

2. Preis

100,00 €,

3. Preis

50,00 €.

Nach der Preisverleihung ist eine Veröffentlichung eingereichter Fotos in einer Online-Galerie auf der Website der Gemeinde Hohenahr beabsichtigt. Eine auserwählte Anzahl von Bildern wird dann im Fotokalender 2025 der Gemeinde Hohenahr erscheinen.

Alle Teilnehmenden
  • versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile haben, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum einer Drittperson oder Organisation verletzt werden.

  • gewährleisten, dass falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet wurden, die jeweiligen Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind und von diesen eine schriftliche Zustimmung vorliegt, die auf Wunsch bzw. Anforderung des Veranstalters vorgelegt bzw. eine Kopie ausgehändigt werden kann.

  • verpflichten sich, den Veranstalter des Wettbewerbs von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verwendung der Bilder erhoben werden. Dies umfasst auch die erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und etwaige Schadensersatzforderungen eines Rechteinhabers. Bei einem Verstoß gegen vorstehende Regelungen wird das Foto gelöscht und der Teilnehmende vom Wettbewerb ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters bleiben vorbehalten.

  • räumen der Gemeinde Hohenahr ein kostenloses und uneingeschränktes Nutzungsrecht ein, welches nicht mit der Beendigung des Fotowettbewerbs erlischt. Das Nutzungsrecht ist sowohl inhaltlich, zeitlich und räumlich (auch weltweit über das Internet) unbeschränkt und darf für Werbe-, Presse, und PR-Zwecke an Dritte weitergegeben und bearbeitet werden. Eine Pflicht zur Namensnennung der Urheber des Bildmaterials besteht nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Name des Urhebers ausdrücklich (schriftlich) gewünscht ist. Das Bild wird dann vom Veranstalter mit dem entsprechenden Urheberhinweis wie folgt versehen: "© Vorname Nachname".

  • erklären sich im Falle der Veröffentlichung eines Fotos in den vom Veranstalter genutzten Medien mit der namentlichen Nennung (Vor- und Nachname) einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe auf der Webseite des Veranstalters, dem Nachrichten- und Anzeigenblatt der Gemeinde Hohenahr und in Pressemitteilungen mit ein.

  • erteilen mit dem Einreichen der Daten ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) zur Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten (wie z.B. Adresse/E-Mail-Adressen/Telefonnummer). Gemäß der DSGVO werden personenbezogene Daten nur zweckgebunden und im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb der Gemeinde Hohenahr gespeichert. Nach Ablauf des Wettbewerbs müssen diese Daten gelöscht werden. Hiervon ausgenommen sind Vorname und Nachname des Fotografen, die gemeinsam mit dem hochgeladenen Bild auch über die Dauer des Wettbewerbes hinaus gespeichert und veröffentlicht werden.

  • können ihre erklärte Einwilligung zur Verarbeitung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter zu richten und hat zur Folge, dass eine Teilnahme am Fotowettbewerb nicht mehr möglich ist.

Änderungen sind vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Veranstalter des Fotowettbewerbs ist die

Gemeinde Hohenahr, Rathausplatz 6, 35644 Hohenahr.

Ansprechpartnerinnen sind:

Susanne Katz, Telefon: 06446/ 9230-22, E-Mail: s.katz@hohenahr.de

und

Susanne Schmidt-Brück, Telefon: 06446/ 9230-23, E-Mail: s.brueck@hohenahr.de.