Das Ehrenamt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes im Schiedsbezirk Hohenroda ist derzeit vakant und neu zu besetzen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne für das Ehrenamt der Schiedsperson bewerben, wenn sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Richter/innen, Staatsanwälte/innen, Rechtsanwälte/innen und Polizeivollzugsbeamte/innen dürfen nicht zur Schiedsfrau / zum Schiedsmann ernannt werden (§ 3 Abs. 2 HSchAG).
Ebenso wenig Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben. (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 HSchAG).
Die Schiedspersonen werden auf Vorschlag von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Danach erfolgt die Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.
Bei Interesse und für weitere Auskünfte zum Amt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes steht Ihnen Herr Bürgermeister Stenda oder die Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes (Tel.: 06676 / 9200-10) gerne zur Verfügung.