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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 16/2023
Gemeindeverwaltung
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Die Gemeindeverwaltung informiert: Bekanntgabe der Wasserhärtebereiche

Bekanntgabe der Wasserhärtebereiche

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Rei-nigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) in der Fassung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274), haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers jährlich einmal in geeigneter Form bekanntzugeben. Nach den Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH, Luisenthal, vom 14. März 2023 geben wir für die Gemeinde Hohenroda folgende Wasserhärtezahlen bekannt:

1.

Ortsteil Ausbach:

3,26 mmol/l @ 18,3 °dH @ Härtebereich hart

2.

Ortsteil Ransbach:

3,26 mmol/l @ 18,3 °dH @ Härtebereich hart

3.

Ortsteile Mansbach, Soislieden, Oberbreitzbach und Glaam:

3,98 mmol/l @ 22,3 °dH @ Härtebereich hart

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Herr Hast

(0 66 22) 92 11 17 26

Armin.Hast@EAM-Netz.de

Fax:

(0 66 22) 92 11 17 30

Außenstelle Philippsthal

Herr Lipphardt

Büro: (0 66 20) 62 33