Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda hat in ihrer Sitzung am 08.05.2023 folgenden 2. Nachtrag zur Richtlinie der Gemeinde Hohenroda zur Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit vom 16.09.2014, in Kraft getreten am 01.01.2015 beschlossen:
Artikel I
| Punkt 3 erhält in den folgenden Unterpunkten eine neue Fassung: | |
| 3. | Allgemeine Geschäftskosten |
| a) | Vereine mit eigenem Vereinsheim erhalten einen Zuschuss von 50 % der Energiekosten, max. 1.500,00 Euro bei entsprechendem Rechnungsnachweis. Dies gilt nicht für konzessionierte Vereinsheime. |
| d) | Alle Vereine erhalten einen Zuschuss für die Jugendarbeit. Der Zuschuss soll 10,- Euro pro Jugendliche/r bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres betragen. Der Nachweis soll dem der Meldungen an die Verbände entsprechen. |
Artikel II
Dieser 2. Nachtrag tritt rückwirkend ab dem 01.01.2023 in Kraft.
Hohenroda, 09.05.2023