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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtrag zur Richtlinie der Gemeinde Hohenroda zur Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit

der Gemeinde Hohenroda zur Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda hat in ihrer Sitzung am 08.05.2023 folgenden 2. Nachtrag zur Richtlinie der Gemeinde Hohenroda zur Förderung der Vereins-, Sport- und Jugendarbeit vom 16.09.2014, in Kraft getreten am 01.01.2015 beschlossen:

Artikel I

Punkt 3 erhält in den folgenden Unterpunkten eine neue Fassung:

3.

Allgemeine Geschäftskosten

a)

Vereine mit eigenem Vereinsheim erhalten einen Zuschuss von 50 % der Energiekosten, max. 1.500,00 Euro bei entsprechendem Rechnungsnachweis. Dies gilt nicht für konzessionierte Vereinsheime.

d)

Alle Vereine erhalten einen Zuschuss für die Jugendarbeit. Der Zuschuss soll 10,- Euro pro Jugendliche/r bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres betragen. Der Nachweis soll dem der Meldungen an die Verbände entsprechen.

Artikel II

Dieser 2. Nachtrag tritt rückwirkend ab dem 01.01.2023 in Kraft.

Hohenroda, 09.05.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hohenroda
gez. ( S t e n d a )
(Siegel) Bürgermeister