Aufstellung einer Innenbereichssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Ausbach (§ 2 (1) BauGB)
Öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda hat in ihrer Sitzung am 08.05.2023 beschlossen, eine Satzung als Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 für den Ortsteil Ausbach aufzustellen.
Die Gemeinde Hohenroda beabsichtigt, den Ortsteil Ausbach am südlichen Ortsrand der Ortslage städtebaulich abzurunden und zu arrondieren. Mit der Aufstellung einer Innenbereichssatzung als Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB soll der im Zusammenhang bebaute Ortsteil (Innenbereich) Ausbach neu definiert und die o. a. Arrondierung der Ortslage baurechtlich ermöglicht werden.
Die Aufstellung der o.a. Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Ortslage Ausbach vereinbar. Sie begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Gemäß § 13 (2) wird der Entwurf der o.a. Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung nach
§ 34 (4) Nr. 3 für den Ortsteil Ausbach entsprechend § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
02. Juni 2023 bis 05.Juli 2023
öffentlich ausgelegt.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
Der betroffene Geltungsbereich der Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 für den Ortsteil Ausbach betrifft das Flurstück 18/2, Flur 5, Gemarkung Ausbach. Er ist aus der Abbildung ersichtlich.
Abb.: Geplanter Geltungsbereich der Innenbereichssatzung
Die Planunterlagen können in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda vom 02.06.2023 bis 05.07.2023 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden
Montag - Freitag |
9.00 - 12.00 Uhr, |
Dienstag |
14.00 - 16.00 Uhr, |
Donnerstag |
14.00 - 17.00 Uhr, |
eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06676-9200-0 ist erforderlich.
Zusätzlich werden die Planunterlagen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hohenroda (www.hohenroda.de) unter der Rubrik „news, aktuelles“ bereitgestellt.
Etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda vorgebracht werden. Anstelle von Niederschriften zum Bauleitplanverfahren wird die Möglichkeit eröffnet, per email Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hohenroda, den 12.05.2023