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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 20/2024
Gemeindeverwaltung
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Die Gemeindeverwaltung informiert:

Bekanntgabe der Wasserhärtebereiche

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) in der Fassung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274), haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers jährlich einmal in geeigneter Form bekanntzugeben.

Nach den Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH, Luisenthal, vom 19. März 2024 geben wir für die Gemeinde Hohenroda folgende Wasserhärtezahlen bekannt:

1.

Ortsteil Ausbach:

3,59 mmol/l

20,1 °dH

Härtebereich hart

2.

Ortsteil Ransbach:

3,59 mmol/l

20,1 °dH

Härtebereich hart

2.

Ortsteile Mansbach, Soislieden, Oberbreitzbach und Glaam:

4,40 mmol/l

24,7 °dH

Härtebereich hart