Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. IS.142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. IS.218) und des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. IS.3634) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda am 17.07.2023 nachstehende Satzung beschlossen:
§ 01 Räumlicher Geltungsbereich
Die Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Ausbach der Gemeinde Hohenroda ist für das Flurstück 18/2, Flur 5, Gemarkung Ausbach. gültig. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus dem Lageplan, der Bestandteil der Satzung ist, ersichtlich.
Abb.: Lageplan
§ 02 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
02.01
Der Geltungsbereich der Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB wird Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Ausbach (Innenbereich gemäß § 34 (1) BauGB).
02.02
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesun-de Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu wahren. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Abweichend von § 17 (1) BauNVO wird eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt.
02.03
An der südlichen Grundstücksgrenze des Geltungsbereiches ist unter Beachtung potentieller Ein- und Ausfahrten eine mindestens dreireihige freiwachsende Hecke anzulegen. Die Heckenpflanzung ist mit Heistern, mindestens 3 x verpflanzt, 150 - 155 cm und mindestens zweimal verpflanzten Sträuchern 60/100 auszuführen, wobei je 20 m² Hecke 1 Heister zu pflanzen ist. Die Sträucher sind in einem Pflanzabstand von 1,50 m in der Reihe bei einem Reihenabstand von 1,00 m anzuordnen. Die zu pflanzenden Gehölze müssen landschaftstypisch und standortgerecht sein. Um den unterschiedlichen Ansprüchen der privaten Gartengestaltung Rechnung zu tragen, bleibt die Auswahl der zu verwendenden Arten dem Grundstückseigentümer überlassen.
02.04
Innerhalb des Geltungsbereiches sind mindestens 3 Laubbäume als Hochstämme in der Qualität, 3 x verpflanzt, Stammumfang mindesten 16 - 18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Alternativ ist die Pflanzung von Obstbäumen als Halbstämme in der o.a. Qualität zulässig. Die zu pflanzenden Laub- und / oder Obstbäume müssen landschaftstypisch und standortgerecht sein. Um den unterschiedlichen Ansprüchen der privaten Gartengestaltung Rechnung zu tragen, bleibt die Auswahl des Standortes und der zu verwendenden Arten dem Grundstückseigentümer überlassen.
02.05
Für die nicht zu vermeidenden und zu minimierenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch Überbauung und Versiegelung von Flächen ist außerhalb des Geltungsbereiches nachfolgend beschriebene Kompensationsmaßnahme durchzuführen:
Die bisher intensiv als Wirtschaftswiese genutzte Grundstücksfläche Flurstück 32 der Flur 5, Gemarkung Ausbach ist mit einem Flächenanteil von 524 m² zu extensivieren und in eine zukünftig extensiv genutzte Flachland - Mähwiese umzuwandeln. Auf der betr. Fläche ist nach entspr. Bodenvorbereitung Saatgut einer Regio - Saatgut - Mischung einzuarbeiten. Auf der betr. Fläche ist auf eine Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Die betr. Fläche ist einmal jährlich zu mähen, wobei die Mahd nicht vor dem 15. Juni erfolgen darf. Das anfallende Mähgut ist zu räumen. Eine Nachbeweidung ca. 6 - 8 Wochen später ist zulässig.
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind innerhalb eines Jahres nach Eingriffsbeginn durchzuführen. Einzelheiten der Durchführung sind mit dem betr. Grundstückseigentümer vertraglich zu regeln und mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hersfeld - Rotenburg abzustimmen.
§ 03 Inkrafttreten
Die o.a. Ergänzungs- bzw. Einbeziehungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Ausbach, Gemeinde Hohenroda tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Hohenroda in Kraft.
Hohenroda, den 17.07.2023