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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Grundsteuerbescheide 2023 vom 03.01.2023

hier: Fehlerhafte Ausweisung der Fälligkeiten in künftigen Jahren

Die Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung am 12.12.2022 im Rahmen der Haushaltsberatung 2023 die Reduzierung der Hebesätze der Grundsteuer A und B von bisher jeweils 520 auf 490 v. H. ab dem 01.01.2023 beschlossen.

Auf Grund dieser Änderung wurden mit Datum vom 03.01.2023 in unserem Auftrag neue Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 und Folgejahre durch unseren externen Dienstleister erstellt.

Hierbei ist leider ein Fehler aufgetreten: Für die Berechnung der Fälligkeiten im laufenden Jahr wurde der korrekte neue Hebesatz von 490 v. H. zu Grunde gelegt.

Bei den „Fälligkeitsterminen in künftigen Jahren“ erfolgte durch den externen Dienstleister jedoch leider die falsche Berechnung mit dem bisherigen Hebesatz von 520 v. H. und somit die Ausweisung falscher Raten für die Folgejahre.

Die Anfang Januar zugegangenen Grundsteuerbescheide sind daher nichtig.

In dieser Woche erhalten alle Grundsteuerpflichtigen berichtigte Steuerbescheide, die für das aktuelle Jahr 2023 und für die Folgejahre gültig sind.

Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und verbleiben mit den besten Wünschen für ein gesundes und glückliches Neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

gez. F r a n k  — gez. S t e n d a
Verw. Fachwirtin —  Bürgermeister