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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeit von Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer

Die Gemeindekasse Hohenroda weist auf den Fälligkeitstermin für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer am

15. August 2022

hin.

Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten diesen Zahlungstermin einzuhalten.

Nach Ablauf dieser Frist sind Mahnungen fällig, für die dann Mahngebühren und Säumniszuschlägen berechnet werden.

Um diese Kosten zu vermeiden, wird empfohlen, der Gemeindekasse ein schriftliches Lastschrift-Mandat zu erteilen.

Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei der Gemeinde Hohenroda oder auf unserer Homepage (http://www.hohenroda.de) unter der Rubrik „Service - Formulare“.

In diesem Zusammenhang bitten wir bei bereits erteiltem Lastschriftmandat um Überprüfung der Abbuchung von Ihrem Bankkonto zum Fälligkeitstermin.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeinde Hohenroda, Finanzabteilung, Frau Frank, Tel. (0 66 76) 92 00 18 gerne zur Verfügung.

Hohenroda, 03. August 2022

Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenroda
gez. S t e n d a
Bürgermeister