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Nachrichten aus Hohenroda
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Erinnerung an die Fälligkeit von Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer

Die Gemeindekasse Hohenroda weist nochmals auf den Zahlungstermin für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer des III. Quartals 2022 am

15. August 2022

hin.

Steuerpflichtige, die der Gemeindekasse kein Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten diesen Zahlungstermin einzuhalten.

Nach Ablauf dieser Frist sind Mahnungen fällig, für die dann Mahngebühren und Säumniszuschlägen berechnet werden.

Um diese Kosten zu vermeiden, wird empfohlen, der Gemeindekasse ein schriftliches Lastschrift-Mandat zu erteilen.

Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Hohenroda oder auf unserer Homepage (http://www.hohenroda.de) unter der Rubrik „Service - Formulare“.

Bitte beachten Sie, dass gem. SEPA-Verfahren dieses Formular für neuerteilte Lastschriftmandate uns mit Original-Unterschrift vorliegen muss. Eine Übersendung per Fax ist leider nicht mehr möglich.

Bei bereits bestehendem Lastschriftmandat sind keine weiteren Veranlassungen notwendig.

Die Lastschrift erfolgt zum jeweiligen Fälligkeitstermin.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Überprüfung der Abbuchung von Ihrem Bankkonto.

Unsere Kontoverbindungsdaten für Überweisungen lauten wie folgt:

Sparkasse

Hersfeld-Rotenburg:

IBAN: DE41 5325 0000 0036 0000 50

BIC: HELADEF1HER

Raiffeisenbank

Werratal-Landeck

IBAN: DE38 5326 1342 0004 0307 02

BIC: GENODEF1RAW

VR-Bank Nordrhön

IBAN DE74 5306 1230 0001 7119 97

BIC GENODEF1HUE

Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen die Gemeinde Hohenroda, Finanzabteilung,

Frau Frank unter der Rufnummer (0 66 76) 92 00 18 gerne zur Verfügung.

Hohenroda, 09. August 2022

Gemeindevorstand der
Gemeinde Hohenroda
gez. S t e n d a
Bürgermeister